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Im Alter von 100 Jahren hat ein VdK-Mitglied das schon lange angestrebte Merkzeichen „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung erhalten. Das Versorgungsamt hat nach einem Widerspruchsverfahren des VdK zudem den Grad der Behinderung (GdB) von 100 festgestellt.
VdK-Juristin Seher Dilmac von der Bezirksgeschäftsstelle in Wiesbaden freut sich über den positiven Ausgang des Widerspruchs: „Diese Verfahren sind juristisch zwar nicht besonders komplex. Aber die Erfolgsquote beim Merkzeichen „aG“ ist sehr niedrig, weil sich die Voraussetzungen mit einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren zum Teil verschärft haben.“ Angesichts des hohen Alters des VdK-Mitglieds habe sie die Akte bei der Bearbeitung immer wieder vorgezogen. Auch das Hessische Versorgungsamt habe schnell reagiert, lobt Dilmac. In der Ablehnung des Antrags stimmte das Versorgungsamt zunächst zwar mit der Feststellung des GdB von 70 einem höheren Grad der Behinderung zu. Die Voraussetzungen für die Feststellung des Merkzeichens „aG“ waren dadurch allerdings nicht gegeben. Denn eine „erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspreche“, liege nicht vor.
Der VdK widersprach und machte deutlich, dass die Hundertjährige unter vielen körperlichen Beeinträchtigungen leide. Dilmac führte Befundberichte an, die belegten, dass auch die Gehfähigkeit „massivst eingeschränkt und praktisch aufgehoben“ sei. Nach Einschätzung ihres Arztes bereite der Frau jeder Schritt große Schmerzen.
Das Amt stellte schließlich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, nach erneuter Vorlage des Sachverhalts an den ärztlichen Dienst, fest, dass der GdB auf 100 zu erhöhen ist, und vergab das Merkzeichen „aG“. „Wir haben in der Geschäftsstelle wortwörtlich Luftsprünge vor Glück gemacht, als wir den Abhilfebescheid schließlich erhielten“, erinnert sich Seher Dilmac.
cis
Schlagworte So hilft der VdK | außergewöhnlich gehbehindert | Widerspruch | Grad der Behinderung
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