24. Mai 2018
So hilft der VdK

Mit Hilfe des VdK: Asbestose als Berufskrankheit anerkannt

Zehn Jahre dauerte es, bis die Berufsgenossenschaft die Lungenkrebserkrankung eines Dachdeckers und VdK-Mitgliedes als Berufskrankheit anerkannte, an der er 2008 starb. Seine Witwe führte die Klage mit dem VdK Rheinland-Pfalz fort, gewann diese schließlich und erhielt eine hohe Renten-Nachzahlung.

Zwei Bauarbeiter hantieren mit asbesthaltiger Dachpappe.
Asbesthaltige Dachpappe: Ursache für viele Krankheiten von Dachdeckern. | © imago/Sommer

Welche Krankheiten unter die Berufskrankheiten fallen, darüber streiten sich Versicherte und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wie die Berufsgenossenschaften regelmäßig.

Allerdings: Ablehnende Bescheide der Berufsgenossenschaft müssen Versicherte nicht hinnehmen, man kann dagegen vorgehen. Dabei hilft zum Beispiel der Sozialverband VdK mit seiner Rechtsberatung vor Ort.

Wie die Hilfe des VdK konkret aussehen kann, zeigt der Fall von VdK-Mitglied Rainer Brase (Name von der Redaktion geändert). Ihm half der VdK dabei, seine Krankheit als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Das Verfahren zog sich über zehn Jahre hin, 2008 starb Rainer Brase. Seine Witwe führte die Klage mithilfe des VdK Rheinland-Pfalz fort, gewann die Klage schließlich und erhielt eine hohe Renten-Nachzahlung von über 70 000 Euro.

Krank durch Asbest: Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung als Berufskrankheit ab

Rainer Brase erkrankte bereits 2004 an Lungenkrebs. Das behandelnde Klinikum teilte der Berufsgenossenschaft (BG) damals seinen Verdacht auf eine Berufskrankheit mit. Brase hatte als Dachdecker gearbeitet und dabei seit 1947 immer wieder Kontakt mit Asbestfasern gehabt. Insgesamt kam er so auf mindestens 25 sogenannte „Faserjahre“. Dieser Ausdruck beschreibt, in welchem Ausmaß ein Versicherter während seines Berufslebens der Einwirkung von Asbestfasern ausgesetzt war. Doch die Berufsgenossenschaft kam bei ihren Ermittlungen nur auf 20,9 Faserjahre und sah insofern keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Beruf und Lungenkrebs.

Witwe führt Klage gegen Berufsgenossenschaft fort

Mit Bescheid vom Mai 2005 und Widerspruchsbescheid vom Juli 2005 lehnte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Berufskrankheit ab. Daraufhin erhob Jürgen Abt, Leiter der VdK-Landesrechtsschutzabteilung, Klage vor dem Sozialgericht in Mainz. Das vom Gericht angeforderte Gutachten bestätigte eine Asbestfaserdosis von 25 Jahren sowie eine berufsbedingte Lungenkrebserkrankung.

Im Jahr 2008 verstarb Rainer Brase an den Folgen eines nicht mehr heilbaren, fortgeschrittenen Lungenkarzinoms. Seine Witwe führte als Rechtsnachfolgerin die Klage gegen die Berufsgenossenschaft fort. Im weiteren Verfahren wurden pathologische und arbeitsmedizinische Gutachten eingeholt, ohne dass man sich einigen konnte.

Im Vorfeld des mündlichen Gerichtstermins im Juli 2013 wurde ein neues pathologisches Gutachten vereinbart, das eine elektronenmikroskopische Untersuchung des Lungengewebes umfasste. Das Ergebnis bestätigte eine Berufskrankheit nach Nr. 4104 der Berufskrankheitenverordnung (BKV), Lungenkrebs in Verbindung mit Asbestose. Daraufhin erkannte die Berufsgenossenschaft die Berufskrankheit an. Die Klage wurde beigelegt. Die Witwe von Rainer Brase erhielt die entsprechenden Renten-Nachzahlungen sowie ein Sterbegeld. Insgesamt belief sich der Betrag inklusive Zinsen auf rund 77 000 Euro.

Lesen und sehen Sie mehr:

GESUNDHEIT
Ein Krankenkassenkarte, die in einem Portemonnaie steckt.
Was können Versicherte tun, wenn die gesetzliche Krankenkasse ihren Antrag auf eine Leistung ablehnt? Der Sozialverband VdK gibt Tipps. | weiter
25.01.2018 | ikl
So hilft der VdK
Ein Mädchen trägt eine Neuro-Orthese um ihre Wade.
Durch den VdK hat ein neunjähriges Schulkind eine Neuro-Orthese bewilligt bekommen, mit der es besser gehen und laufen kann. | weiter
21.03.2018 | hei

Der VdK hat mir geholfen

Martina Jahn blickte nach langem Leidensweg im Paragrafendschungel des Sozialrechts nicht mehr durch und ließ sich vom VdK beraten.

sko

Schlagworte Beruf | Berufsgenossenschaft | Berufskrankheit | Asbest

  • Vorteile
    Als Mitglied helfen wir Ihnen bei Problemen im Sozialrecht, setzen uns für Sie ein und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Politik. Auch ehrenamtlich können Sie aktiv werden. | weiter
  • Beitrittsformular anfordern
    Über unser sicheres Online-Formular können Sie Informationen zur VdK-Mitgliedschaft anfordern - unverbindlich und kostenlos. | weiter
  • So hilft der VdK
    Wir verhelfen unseren Mitgliedern zu ihrem Recht. Wie wir das machen, zeigen wir hier am Beispiel echter Fälle aus der VdK-Rechtsberatung. | weiter
  • Rechtsberatung
    Sie benötigen Hilfe und Beratung im Sozialrecht, etwa zu Rente, Behinderung, Pflege oder Krankenversicherung? Wir beraten und helfen bei Anschreiben, Widersprüchen und Klageverfahren vor Gericht. | weiter
  • Rund um die Mitgliedschaft
    Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Mitgliedschaft: Wie kann ich Mitglied werden? Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag? Lohnt sich eine Mitgliedschaft? | weiter

VdK-Rechtsberatung

Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.

Mitgliedschaft
Das Bild zeigt eine Frau an einem Tablet, auf welchem die Beitrittserklärung zum VdK geöffnet ist.
Es gibt viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VdK - dem mit mehr als 2,2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands. | weiter

Zu hohe Ausgaben?

Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!

Der VdK
Eine Frau gibt einer anderen Frau zur Begrüßung die Hand. Sie stehen am Eingang eines Gebäudes mit der Aufschrift "VdK Service Point"
Finden Sie mit der Beratungsstellen-Suche die nächste Rechtsberatungsstelle des Sozialverbands VdK - auch in Ihrer Nähe!
DER VdK
Symbolfoto: Zwei Frauen und ein Mann ziehen gemeinsam an einem Seil, an dessen Ende auch jemand zieht.
Wir machen uns stark für soziale Gerechtigkeit. Wir vertreten Ihre sozialpolitischen Interessen und kämpfen für Ihre Rechte. Unsere Stärke: Unabhängigkeit und Neutralität.

Presse
Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter mit Informationen zu Sozialpolitik und Sozialrecht sowie aktuellen Infos rund um den Sozialverband VdK.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.