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Zehn Jahre dauerte es, bis die Berufsgenossenschaft die Lungenkrebserkrankung eines Dachdeckers und VdK-Mitgliedes als Berufskrankheit anerkannte, an der er 2008 starb. Seine Witwe führte die Klage mit dem VdK Rheinland-Pfalz fort, gewann diese schließlich und erhielt eine hohe Renten-Nachzahlung.
Welche Krankheiten unter die Berufskrankheiten fallen, darüber streiten sich Versicherte und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wie die Berufsgenossenschaften regelmäßig.
Allerdings: Ablehnende Bescheide der Berufsgenossenschaft müssen Versicherte nicht hinnehmen, man kann dagegen vorgehen. Dabei hilft zum Beispiel der Sozialverband VdK mit seiner Rechtsberatung vor Ort.
Wie die Hilfe des VdK konkret aussehen kann, zeigt der Fall von VdK-Mitglied Rainer Brase (Name von der Redaktion geändert). Ihm half der VdK dabei, seine Krankheit als Berufskrankheit anerkennen zu lassen. Das Verfahren zog sich über zehn Jahre hin, 2008 starb Rainer Brase. Seine Witwe führte die Klage mithilfe des VdK Rheinland-Pfalz fort, gewann die Klage schließlich und erhielt eine hohe Renten-Nachzahlung von über 70 000 Euro.
Rainer Brase erkrankte bereits 2004 an Lungenkrebs. Das behandelnde Klinikum teilte der Berufsgenossenschaft (BG) damals seinen Verdacht auf eine Berufskrankheit mit. Brase hatte als Dachdecker gearbeitet und dabei seit 1947 immer wieder Kontakt mit Asbestfasern gehabt. Insgesamt kam er so auf mindestens 25 sogenannte „Faserjahre“. Dieser Ausdruck beschreibt, in welchem Ausmaß ein Versicherter während seines Berufslebens der Einwirkung von Asbestfasern ausgesetzt war. Doch die Berufsgenossenschaft kam bei ihren Ermittlungen nur auf 20,9 Faserjahre und sah insofern keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Beruf und Lungenkrebs.
Mit Bescheid vom Mai 2005 und Widerspruchsbescheid vom Juli 2005 lehnte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Berufskrankheit ab. Daraufhin erhob Jürgen Abt, Leiter der VdK-Landesrechtsschutzabteilung, Klage vor dem Sozialgericht in Mainz. Das vom Gericht angeforderte Gutachten bestätigte eine Asbestfaserdosis von 25 Jahren sowie eine berufsbedingte Lungenkrebserkrankung.
Im Jahr 2008 verstarb Rainer Brase an den Folgen eines nicht mehr heilbaren, fortgeschrittenen Lungenkarzinoms. Seine Witwe führte als Rechtsnachfolgerin die Klage gegen die Berufsgenossenschaft fort. Im weiteren Verfahren wurden pathologische und arbeitsmedizinische Gutachten eingeholt, ohne dass man sich einigen konnte.
Im Vorfeld des mündlichen Gerichtstermins im Juli 2013 wurde ein neues pathologisches Gutachten vereinbart, das eine elektronenmikroskopische Untersuchung des Lungengewebes umfasste. Das Ergebnis bestätigte eine Berufskrankheit nach Nr. 4104 der Berufskrankheitenverordnung (BKV), Lungenkrebs in Verbindung mit Asbestose. Daraufhin erkannte die Berufsgenossenschaft die Berufskrankheit an. Die Klage wurde beigelegt. Die Witwe von Rainer Brase erhielt die entsprechenden Renten-Nachzahlungen sowie ein Sterbegeld. Insgesamt belief sich der Betrag inklusive Zinsen auf rund 77 000 Euro.
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sko
Schlagworte Beruf | Berufsgenossenschaft | Berufskrankheit | Asbest
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