27. März 2017
So hilft der VdK

GdB von 50 erstritten: VdK-Mitglied klagte mit Erfolg

Im Jahr 2008 hat VdK-Mitglied Thomas Dietrich aus Sachsen ein Auge wegen eines Tumors verloren. Dafür wurde ihm ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 zugesprochen, der später aufgrund der sogenannten Heilungsbewährung auf 30 herabgesetzt wurde. Dagegen klagte der 1964 Geborene mithilfe des Sozialverbands VdK Sachsen erfolgreich auf einen GdB von 50.

Symbolfoto: Außenansicht des Sozialgerichts in Dresden
© imago/Sven Ellger

Aufgrund eines malignen Bindehautmelanoms musste Thomas Dietrich das rechte Auge entfernt werden. Die Augenhöhle wurde mit einer Epithese, einem künstlich angefertigten Gesichtsteil, versorgt. Der Bescheid des für die Erteilung des GdB zuständigen Kommunalen Sozialverbands Sachsen (KSV) aus dem Jahr 2009 stellte infolge der Erkrankung dazu einen Grad der Behinderung von 80 fest.

Im Zuge der sogenannten Heilungsbewährung sollte 2013 der Gesundheitszustand von Thomas Dietrich überprüft werden. Der KSV holte dazu Befundberichte und eine Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes ein. Das VdK-Mitglied erhielt einen Änderungsbescheid, wonach ab März 2015 bei ihm nur noch ein GdB von 30 infolge der Heilungsbewährung festgestellt wurde. Dagegen erhob Thomas Dietrich erfolglos Widerspruch. Daraufhin klagte er mit Unterstützung des Sozialverbands VdK Sachsen vor dem Sozialgericht Dresden.

Der Prozessbevollmächtigte des Sozialverbands VdK Sachsen machte geltend, dass die mit der Operation einhergehende Gesichtsentstellung völlig unberücksichtigt geblieben sei. Zudem sei Thomas Dietrich in seinen Alltagsaktivitäten eingeschränkt, unter anderem aufgrund des reduzierten Sichtfeldes. Auch müsste die Augenhöhle mehrmals am Tag diskret gereinigt werden, was nicht immer problemlos möglich sei.

Das Sozialgericht Dresden (Aktenzeichen: S 13 SB 453/15) sah die Klage als begründet an. Es folgte weitgehend der Argumentation des VdK-Prozessbevollmächtigten. Der Änderungsbescheid sei rechtswidrig und verletze den Kläger in seinen Rechten. Ein GdB von 30 sei nicht gegeben. Thomas Dietrich hat Anspruch auf einen Grad der Behinderung von 50, und zwar ab dem März 2015, so das Gericht.


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Sabine Kohls

Schlagworte Sozialrecht | GdB | Schwerbehinderung | Rechtsberatung | Grad der Behinderung | Sozialgericht

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