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Eigentlich war es doch nur ein kleiner Arbeitsunfall. Doch die Folgen erwiesen sich für Steffen Abel aus Vienenburg schwerer als erwartet. Das VdK-Mitglied aus Niedersachsen litt zunehmend unter unerträglichen Schmerzen, wurde von der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) jedoch als Simulant hingestellt. Erst mithilfe des VdK-Kreisverbands Göttingen gelang es Abel, eine Unfallrente durchzusetzen.
Alles begann im Jahr 2009, als der gelernte Dachdecker auf einer Baustelle ausrutschte. Dabei zog er sich einen Kreuzbandriss im Knie zu. Der Arzt diagnostizierte bei dem Enddreißiger jedoch lediglich eine Zerrung, die physiotherapeutisch behandelt wurde. Doch es trat keine Besserung ein. Eine erneute Untersuchung ergab einen Bänderriss, der operiert wurde. In der sich anschließenden Reha-Maßnahme litt Steffen Abel an sehr starken Schmerzen. Dahinter verbarg sich ein komplexes regionales Schmerzsyndrom, ein sogenanntes CRPS (englisch für Complex regional pain syndrome), auch Morbus Sudeck genannt. Dabei kommt es nach einer Verletzung zu anhaltenden Schmerzen im Wundbereich. Körperwahrnehmung, Beweglichkeit und andere Körperfunktionen können gestört sein.
Bis zu seinem Unfall war Steffen Abel so gut wie keinen Tag krank gewesen. Trotz der eindeutig medizinisch belegten Diagnosen musste sich das VdK-Mitglied in Rehasprechstunden der gesetzlichen Unfallversicherung mehrfach für seine Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen. Man unterstellte ihm, er sei ein Simulant, und schickte ihn 2011 zum Berufsförderungswerk Goslar. Dort sollte seine Arbeitsfähigkeit überprüft werden. Abel stürzte beim Besuch des Berufsförderungswerks. Das bereits geschädigte Knie wurde erneut verletzt. Hinzu kamen ein gebrochener Schienbeinkopf und ein Muskelriss. Mehrere stationäre Schmerzbehandlungen wirkten nicht dauerhaft lindernd. Auch seine Psyche begann mittlerweile zu leiden.
Doch dann kam es ganz dicke. Den Antrag auf Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) lehnte die gesetzliche Unfallversicherung 2012 ab. Folge war, dass das VdK-Mitglied keine Leistungen mehr aus der GUV und der Krankenversicherung erhielt. Arbeitslosengeld gab es auch nicht, da sich Abel nicht arbeitslos melden konnte. Die Arbeitsagentur stufte ihn als nicht vermittelbar ein. Ein Antrag auf Sozialhilfe wurde wegen des Einkommens seiner Partnerin abgelehnt. Ohne die zeitweise finanzielle Unterstützung durch seine Eltern wäre das VdK-Mitglied nicht über die Runden gekommen.
2013 klagte Steffen Abel mit Unterstützung des VdK-Kreisverbands Göttingen gegen die Unfallversicherung. Rechtsanwalt Toralf Schmitt prozessierte für das Mitglied vor dem Sozialgericht Göttingen und erzielte in der Verhandlung schließlich einen Vergleich. Die Unfallversicherung erkannte eine MdE von 20 Prozent an. Da sich der Gesundheitszustand von Steffen Abel seit dem ersten Antrag 2012 weiter gravierend verschlechtert hatte, stellte Schmitt zusätzlich einen Verschlechterungsantrag. Mit dem Ergebnis, dass das VdK-Mitglied nun eine MdE von 40 Prozent zugesprochen bekam.
Für Rechtsanwalt Schmitt ist das ein Beleg für die ursprüngliche Fehlentscheidung der GUV. Dass aus einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von null Prozent auf einmal 40 Prozent wurden, sei ansonsten kaum zu erklären. Die Ärzte von Steffen Abel gehen davon aus, dass wegen der gesundheitlichen Verschlechterung eine MdE von 60 ausgesprochen wird. Steffen Abel, mittlerweile Vater eines Sohnes, bekommt nun zwar eine Unfallrente. Gesundheitlich geht es ihm aber immer noch nicht besser. Auf vieles Gewohnte, wie das geliebte Handballspielen, muss er für immer verzichten. Die Familie ist jetzt die Quelle, aus der er täglich seine Kraft schöpft. Sie hilft ihm, sich jeden Tag neu zu motivieren, um die gesundheitlichen Herausforderungen zu meistern.
sko
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