Springen Sie direkt:
Arbeit kann schwer krank machen. So widerfuhr es VdK-Mitglied Willi Wilms. Er war lange Jahre asbesthaltigen Stäuben ausgesetzt. Mithilfe des VdK-Kreisverbands Rhein-Erft-Kreis gelang es ihm, seine Tumorerkrankung als Berufskrankheit durchzusetzen. Die Berufsgenossenschaft erkannte eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 100 an und zahlt rückwirkend eine Verletztenrente.
Asbest ist sehr langlebig und kommt im Alltag in vielen älteren Baustoffen und Produkten vor. Je nach Einsatz muss es nicht zwangsläufig gesundheitsgefährdend sein. Aber auch Heimwerker sollten über Asbest Bescheid wissen, um sich und andere nicht zu gefährden.
Obwohl durch Asbest verursachte Erkrankungen bereits seit den 1930er-Jahren bekannt sind, dauerte es noch 60 Jahre, bis das Material 1993 verboten wurde. Willi Wilms war während seiner langjährigen Berufstätigkeit dauerhaft Asbeststaub ausgesetzt. Ihm ging es zunehmend schlechter. Er fühlte sich schlapp und litt unter Atemnot.
Erkrankungen infolge von Asbest gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten überhaupt, werden jedoch meist eher beiläufig erkannt, wie Rechtsreferent Michael Zweers vom VdK-Kreisverband Rhein-Erft-Kreis berichtet.
Immer noch würden Ärzte zu selten nach den Arbeitsumständen des Patienten fragen, so Zweers. Es hapere an der sogenannten Arbeitsanamnese. Dadurch hätten viele Betroffene Nachteile. Sie erfahren nicht den tatsächlichen Grund ihrer Erkrankung und können daher auch keine Verletztenrente geltend machen. So war es auch bei Willi Wilms. Erst ein Lungenspezialist diagnostizierte die Ursache seiner Beschwerden. Hinzu kommt, dass vom ersten Einatmen gesundheitsgefährdender Asbestfasern bis zum Ausbruch der Erkrankung 30 Jahre vergehen können.
VdK-Rechtsreferent Michael Zweers beantragte bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft festzustellen, ob es sich im Fall von Willi Wilms um eine Berufskrankheit nach Nummer 4105 (Mesotheliom) der Berufskrankheitenliste handelt. Das VdK-Mitglied war an einem Pleuramesotheliom erkrankt, einem Tumor des Brustfells. Die Berufsgenossenschaft kam nach Prüfung zu dem Schluss, dass eine entsprechende Berufskrankheit vorliegt. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Berechnung der Rente war der 31. Juli 1979. „Dies ist der letzte Tag, an dem die versicherte Person Tätigkeiten verrichtet hat, die ihrer Art nach geeignet waren, die Berufskrankheit zu verursachen“, teilte die Berufsgenossenschaft in ihrem Rentenbescheid mit.
VdK-Mitglied Willi Wilms bekam eine Rentennachzahlung im fünfstelligen Bereich. Aufgrund der unbefristeten Verletztenrente übernimmt die Berufsgenossenschaft auch die Behandlungskosten für die Tumorerkrankung, die monatlich sehr hoch sind. Für das VdK-Mitglied ist das eine sehr große Erleichterung.
Mehr Fälle aus der Reihe "So hilft der VdK":
sko
Schlagworte Asbest | Berufskrankheit | Rechtsberatung | Sozialrecht | MdE | Minderung der Erwerbsfähigkeit | Verletztenrente | So hilft der VdK | Berufsgenossenschaft | Pleuramesotheliom | Rente | Nachzahlung
Der Sozialverband VdK berät und vertritt seine Mitglieder im Bereich gesetzliche Rentenversicherung, zum Beispiel zum Thema Erwerbsminderungsrente.
Wir sagen Ihnen, was Ihnen laut Sozialrecht zusteht und kämpfen für Ihr Recht. Bundesweit. Jetzt Beratung vereinbaren!
Bildrechte auf der Seite "http://www.vdk.de//deutschland/pages/mitgliedschaft/so_hilft_der_vdk/72428/so_hilft_der_vdk_asbest_als_krankheitsursache_anerkannt":
Liste der Bildrechte schließen
Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.