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Wer Sport treibt, benötigt geeignete Kleidung und Schuhe. So ging es auch dem mobilitätseingeschränkten VdK-Mitglied Karsten T. (Name von der Redaktion geändert) aus Berlin. Mit Hilfe des Sozialverbands VdK Berlin-Brandenburg gelang es ihm, seinen Anspruch auf orthopädische Sportschuhe durchzusetzen.
Gute Schuhe geben Sicherheit, nicht nur im Sportunterricht, sondern auch bei der Physiotherapie. Karsten T. ist ganz besonders auf orthopädische Schuhe angewiesen. Der junge Mann hat ein um acht Zentimeter verkürztes Bein. Daher müssen die Schuhe für ihn individuell angepasst werden, um den Unterschied zwischen den beiden Beinen auszugleichen.
Der Facharzt hatte ihm ein neues Paar orthopädische Sportschuhe nach Maß verordnet, da die alten abgetragen waren. Doch die zuständige Krankenkasse lehnte die Verordnung des Orthopäden ab und wollte nicht zahlen. Es handele sich nicht um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, argumentierte die Kasse.
Doch die Mutter legte für ihren Sohn Widerspruch bei der Krankenkasse ein. Nach sechs Monaten meldete sich die Kasse und wies den Widerspruch in ihrem Schreiben zurück. Daraufhin erhob Christiane Akinci, stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des Sozialverbands VdK Berlin-Brandenburg, Klage beim Sozialgericht Berlin. Sie verwies auf die Begründung des behandelnden Orthopäden. Karsten T. muss für den Aufbau seiner Beinmuskulatur unbedingt regelmäßig Sport machen. Ansonsten würde sich die gesundheitliche Belastung durch die Beinverkürzung weiter verschlechtern.
Das VdK-Mitglied nehme zudem ein- bis zweimal im Jahr an einer speziellen Gehschule teil. Dort sei das Tragen von Sportschuhen Voraussetzung, sagte der Orthopäde. Das gelte auch für die Physiotherapie. Straßenschuhe oder Hausschuhe seien hier ebenfalls nicht erlaubt.
Das Sozialgericht sah das genauso und stimmte der Klage zu. Doch die Krankenkasse hielt Karsten T. weiter hin. Sie teilte ihm nur mündlich am Telefon mit, dass sie die Sportschuhe bezahle, und nicht per rechtssicherem Bescheid. Erst kurz vor Ablauf der Klagefrist beim Sozialgericht schickte die Kasse dann auf erneuten Druck des VdK endlich den schriftlichen Bescheid. Auf diesen kann sich Karsten T. künftig berufen, wenn er wieder ein neues Paar orthopädische Sportschuhe benötigt.
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Sabine Kohls
Schlagworte So hilft der VdK | Sportschuhe | Behinderung | Sozialrecht | orthophädische Sportschuhe | Krankenkasse | Kostenübernahme | Rechtsberatung
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