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Mit Hilfe des VdK konnte Angelika Szymanski aus dem oberfränkischen Landkreis Coburg 15 Monate früher in Rente gehen. Die Deutsche Rentenversicherung hatte es versäumt, sie darauf hinzuweisen, freiwillig in die Rentenkasse einzubezahlen, um vorzeitig die Wartezeit zu erfüllen. Der VdK beantragte mit Erfolg eine rückwirkende Beitragszahlung.
Angelika Szymanski war bis 1998 berufstätig. Danach pflegte sie ihren Vater bis zu dessen Tod. Den Wiedereinstieg ins Berufsleben schaffte sie nicht mehr, weil sie selbst an Krebs erkrankte. „Mein Mann musste für uns beide arbeiten“, erinnert sich die 64-Jährige. Doch das Geld war knapp, und als ihr Mann in Rente ging, musste er einen Nebenjob annehmen, damit es für zwei reichte.
Dreimal – in den Jahren 2009, 2012 und 2014 – hatte sich Szymanski bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beraten lassen, weil sie vorzeitig in Rente gehen wollte. Doch nach überstandener Krebserkrankung hatte sie statt der notwendigen 50 nur noch 30 Grad der Behinderung (GdB). Jedesmal teilte man ihr mit, dass sie warten müsse, bis sie im August 2017 die Regelaltersrente erreicht haben würde.
Im Dezember 2015 suchte Angelika Szymanski schließlich die Hilfe des Sozialverbands VdK. „Sie wollte ihren Grad der Behinderung feststellen lassen“, berichtet der Coburger VdK-Kreisgeschäftsführer Thomas Steinlein, der Szymanski beraten hat. „Weil sie bereits das 63. Lebensjahr vollendet hat, haben wir uns auch über ihren Lebensunterhalt und ihre Rente unterhalten.“
Steinlein forderte für das VdK-Mitglied eine Rentenauskunft bei der DRV an. Bei Durchsicht der Akte stellte er fest, dass Szymanski nur noch 28 Monate fehlten, um eine Altersrente für langjährig Versicherte beziehen zu können. Er wunderte sich, dass sie in den Beratungsgesprächen nicht darauf hingewiesen worden war, freiwillige Beiträge zu entrichten.
Da Szymanski versicherte, dass ihr niemand diese Möglichkeit aufgezeigt habe, stellte Steinlein bei der DRV einen Antrag auf rückwirkende Beitragszahlung und verwies auf das letzte Beratungsgespräch im Jahr 2014. Normalerweise können Beitragszahler nur für das laufende Jahr freiwillig einbezahlen. Da aber der Fehler auf Seiten der Rentenversicherung lag, sah Steinlein für das VdK-Mitglied die Möglichkeit, dass es auch außerhalb dieser Frist eine Nachzahlung leisten kann und somit die Wartezeit von 35 Jahren für langjährig Versicherte erreicht.
Nach nur einer Woche kam der Bewilligungsbescheid: Angelika Szymanski durfte für die Jahre 2014 und 2015 freiwillige Versicherungsbeiträge nachentrichten. Insgesamt handelte es sich um einen Betrag in Höhe von rund 2300 Euro, den sie sofort überwies. Seit 1. Mai 2016 bekommt sie nun eine Altersrente für langjährig Versicherte.
Angelika Szymanski ist überglücklich über die Hilfe des VdK: „Der positive Rentenbescheid war wie Weihnachten, Ostern und Geburtstag zusammen“, sagt sie und stellt fest: „Ich hätte schon viel eher zum VdK gehen müssen.“ Doch die Möglichkeit, freiwillig in die Rentenkasse einzubezahlen, sei ihr nicht bekannt gewesen. „Es gibt viele, die das nicht wissen“, glaubt sie und hofft, dass ihr Fall auch andere dazu motiviert, nochmal nachzuhaken.
Das Schönste ist für Angelika Szymanski aber, dass ihr Mann nun endlich seinen Ruhestand genießen kann und nicht mehr nebenbei jobben muss. „Ohne den VdK hätte er sonst gearbeitet, bis er umgefallen wäre.“
ali
Schlagworte So hilft der VdK | Rente | Sozialrecht | Rechtsberatung | VdK Bayern
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