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Petra Rivera hat jahrelang für einen Schwerbehinderten-Parkausweis gekämpft. Mit der Begründung, sie habe doch keine Gehbehinderung, hatte das Versorgungsamt in Nürnberg ihr diesen verweigert. Mithilfe des Sozialverbands VdK hat die 66-jährige Fränkin den Parkausweis vor dem Sozialgericht erstritten.
Für Hans Kübber, Sozialreferent beim VdK-Kreisverband Nürnberg, war dieser Gerichtserfolg schon etwas Besonderes. In seiner langjährigen Tätigkeit für den VdK hat er einen ähnlichen Fall bisher noch nicht erlebt. Entsprechend skeptisch war er daher auch zu Beginn des Verfahrens. Doch sein Einsatz hat sich gelohnt.
Petra Rivera, die seit 1998 VdK-Mitglied ist, leidet unter der entzündlichen Darmerkrankung Morbus Crohn. Diese führte im Verlauf von mehr als vier Jahrzehnten zum Verlust nahezu des kompletten Dickdarms und eines Teils des Dünndarms. Mithilfe mehrerer Operationen wurde versucht, Geschwüre im Darm zu entfernen.
Verschlimmerung nach OP Doch diese chirurgischen Eingriffe brachten leider keinen Erfolg. Im Gegenteil, die Geschwüre bildeten sich immer wieder neu, und durch die Operationen verschlimmerte sich die Situation noch. Die Patientin wurde inkontinent.
Petra Rivera muss aus diesem Grund ständig Windeln tragen. Sobald sie sich bewegt, entleert sich Darminhalt. Die 66-Jährige muss dann in kurzer Zeit die Einlagen wechseln, sonst wird ihre Haut so gereizt, dass sie sich nicht mehr bewegen kann. Unnötige Wegstrecken, selbst in ihrer Wohnung, vermeidet sie daher. Ihr Haus verlässt sie nur noch zu Arztbesuchen oder verschriebenen Therapiemaßnahmen. Dort ist sie auf einen nahen Parkplatz angewiesen, um ihre Beschwerden in Grenzen zu halten. Deswegen hat sie schon vor Jahren beim Versorgungsamt des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Mittelfranken das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) beantragt, um einen entsprechenden Parkausweis zu bekommen.
Den höchsten Grad der Behinderung (GdB) 100 zu bekommen, war kein größeres Problem. Allein die Darmbeschwerden ergeben einen Einzel-GdB von 90. Dazu kommen noch eine Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, Bandscheibenschäden, eine chronische Bronchitis, Kreislaufstörungen, eine erhebliche körperliche Leistungsschwäche sowie eine psychische Erkrankung.
Das aG-Merkzeichen dagegen wurde vom Versorgungsamt abgelehnt. Begründung: Ihr fehle doch nichts an den Beinen. Da bat sie den Sozialverband VdK um Hilfe. Ein anderer Gutachter besuchte Petra Rivera zu Hause. Dieser bestätigte alle ihre Einschränkungen.
In seinem Gutachten schreibt er: "Jegliches Gehen, auch in der Wohnung, reizt die Haut im Gesäßbereich, die wie am ganzen Körper durch die jahrelange Kortisoneinnahme überaus empfindlich ist." Weiter heißt es: "Bereits eine kleine Nachlässigkeit oder zeitliche Verzögerung bei dem regelmäßig notwendigen Wechsel der Einlagen, bei der Reinigung und der Salbenbehandlung führen zu Entzündungen der Haut."
Das Gutachten überzeugte das Sozialgericht, und sie bekam den Parkausweis. Hans Kübber sagt: "Sie ist einem Menschen gleichgestellt, dem ein Bein amputiert wurde." Petra Rivera ist dem Sozialverband für seine Hilfe so dankbar, dass sie auf der Facebook-Seite des VdK schrieb: "Danke für all die Hilfe über die Jahre. Ohne den VdK hätte ich sehr viele Probleme (...) nicht lösen können, angefangen von der Finanzierung meines Autos bis über das aG im Schwerbehinderten-Ausweis. Vielen, vielen Dank!"
hei
Schlagworte Sozialrecht | Darmerkrankung | Schwerbehinderung | Parkausweis | Behindertenparkplatz | Morbus Crohn | Merkzeichen | Grad der Behinderung
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