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Sieben Kinder großzuziehen, ist kein Kinderspiel. Jeder Cent muss mehrmals umgedreht werden. Für Familie T. (Name von der Redaktion geändert) aus Rheinland-Pfalz ist dies seit vielen Jahren Alltag. Von ihrem Anspruch auf Kinderzuschlag erfuhr die Familie zufällig. Doch zu ihrem Recht kam die Familie erst, als sich der VdK Rheinland-Pfalz einschaltete.
Sylvia T. kann sich noch gut an Situationen wie diese erinnern: Ein Autoreifen geht kaputt, oder die Waschmaschine gibt ihren Geist auf. So etwas kann die Finanzplanung einer Familie durcheinander bringen. Erst recht dann, wenn wie bei Familie T. immer äußerst knapp kalkuliert werden muss und jeder Spargroschen schon fest verplant ist. Sylvia T. kümmert sich um die Erziehung der sieben Kinder. Ihr Mann Thomas ist Alleinverdiener.
Dass sie finanziell keine großen Sprünge machen können, daran hatte sich das Paar gewöhnt und sich dennoch bewusst für jedes einzelne ihrer sieben Kinder entschieden. „Bereits mit der Umstellung auf den Euro merkten wir, dass es noch knapper in der Haushaltskasse wurde. Als 2008 unser siebtes Kind geboren wurde und mein Mann dann auch noch schwer krank wurde, verschlechterte sich unsere finanzielle Sitaution zusehends“, erzählt die Hausfrau und Mutter. Jetzt war es doppelt so schwer, mit dem Geld hinzukommen. Ausgaben wie der Eigenanteil für Klassenfahrten, der vor der Einführung des Bildungspakets im Jahr 2011 selbst zu tragen war, gerieten zur Zerreißprobe. „Wir haben damals eine Versicherung aufgelöst, um unsere Kinder nicht auszuschließen“, so die 47-Jährige. Die sieben Kinder mussten dennoch auf vieles verzichten, was für andere selbstverständlich ist. „Als unser 18-jähriger Sohn keinen Führerschein machen konnte, war es schwer, ihm zu erklären, dass er das noch aufschieben muss“, erinnert sich Sylvia T.
Durch Zufall erfuhr die Familie aus Rheinland-Pfalz vom Kinderzuschlag und stellte einen Antrag bei der Familienkasse. Von 2009 bis 2014 wurde der Kinderzuschlag auch bewilligt. Doch beim Folgeantrag überschritt die Familie die Vermögensgrenze für eines der älteren Kinder und musste eine höhere Summe zurückzahlen. Der Kostenträger legte dieses Vermögen auch in den Jahren danach zugrunde, obwohl es gar nicht mehr vorhanden war. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt, und zwar für alle Kinder. Familie T. schaltete den VdK ein – mit Erfolg: Sie bekam den größten Teil wieder zurückerstattet, insgesamt rund 9000 Euro. „Dadurch hat sich unsere finanzielle Situation merklich entspannt“, freuen sich Sylvia und Thomas T. und wollen damit anderen Familien Mut machen, sich gegen Unrecht zur Wehr zu setzen. Ines Klut
ikl
Schlagworte Kinderzuschlag | Sozialrecht | Familie | Kinder | Mindesteinkommen | Einkommensgrenze | So hilft der VdK | Rechtsberatung
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