So hilft der VdK
So hilft der VdK
In unserer Serie "So hilft der VdK" stellen wir Ihnen regelmäßig echte Fälle aus der Rechtsberatung unserer Landesverbände vor, bei denen der VdK seinen Mitgliedern zu ihrem Recht verholfen und ihre Ansprüche zum Beispiel gegenüber Behörden oder der gesetzlichen Krankenversicherung durchgesetzt hat. Erhalten Sie mit unseren Fällen einen Einblick in die Arbeit des Sozialverbands VdK.
KRANKENGELD
Nach seinem Schlaganfall wollte Klaus Jäckel nur eines: schnell wieder auf die Beine kommen. Doch ausgerechnet seine Krankenkasse half ihm dabei nicht. Im Gegenteil: Sie strich dem
VdK-Mitglied aus Scheidegg bei Lindau nach knapp fünf Monaten das Krankengeld. Der 60-Jährige verlor dadurch seine Wohnung und stand vor dem Nichts.
SO HILFT DER VdK
VdK-Mitglied freut sich über monatliche Mütterrente von 150 Euro und Nachzahlung von 2300 Euro: „Manchmal lohnt es sich, die Frauen danach zu fragen, ob sie Kinder erzogen haben“, so Thomas Feldmeier vom VdK Niedersachsen-Bremen.
REHA-BEWILLIGUNG
Rundumbetreuung durch den VdK nach einer Gehirnblutung mit Folgen: Erwerbsminderungsrente, Schwerbehindertenausweis, Reha-Anträge und Blindengeld. „Ich bin wirklich froh, dass es den VdK gibt“, so Anja Perner.
NACHZAHLUNG
Nachzahlung in Höhe von 41 500 Euro für VdK-Mitglied: Vera Pern konnte mit der Hilfe des VdK Sachsen durchsetzen, dass ihre Erkrankung von der Berufsgenossenschaft als Berufskrankheit anerkannt wird.
KOSTENÜBERNAHME
Wenn Patienten nicht die Medikamente bekommen, die ihnen helfen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Für ein VdK-Mitglied aus dem Saarland bestand sogar die Gefahr, zu erblinden. Das konnte der VdK Saarland mit seinem Widerspruch verhindern.
BEHINDERUNG
Der VdK ist ein Sozialverband für alle Generationen. Er bietet Hilfe in wichtigen sozialrechtlichen Fragen, aber auch Unterstützung und Gemeinschaft. Die Zahl junger Mitglieder steigt.
GRAD DER BEHINDERUNG
Dank des erfolgreichen Widerspruchs von VdK-Sozialrechtsberaterin Annemarie Wallat hat VdK-Mitglied Kerstin B.* aus Berlin jetzt einen Grad der Behinderung (GdB) von 60 statt bisher 30 zuerkannt bekommen. Das bedeutet für sie eine deutliche finanzielle Entlastung.
PFLEGEVERSICHERUNG
Erneute Begutachtung durch den MDK: VdK-Sozialrechtsreferentin Hilscher-Meinert erreichte eine erneute Begutachtung durch den MDK.
KOSTENÜBERNAHME
Ein junges VdK-Mitglied ist wegen einer Krankheit auf Windeln angewiesen. Die Kasse lehnte die Kostenübernahme ab. Erst als sich der VdK einschaltete, zahlte sie die Produkte.
SCHWERBEHINDERUNG
Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von 50 hat. Das zu erreichen, ist nicht immer leicht. So war es auch bei einem unserer Mitglieder, das erst mithilfe des VdK den Schwerbehindertenstatus bekam.
ERWERBSMINDERUNG
Wer seine sozialrechtlichen Ansprüche durchsetzen will, braucht oft einen langen Atem. Für ein VdK-Mitglied aus Bayern hat sich das gelohnt - mit Hilfe des VdK.
Genehmigungsfiktion
Bedingt durch einen Schlaganfall hat VdK-Mitglied Beate Maltert eine Fußhebeschwäche. Der VdK verhalf ihr zu einem modernen Hilfsmittel.
Erwerbsminderungsrente
Eric Schwan aus Rheinland-Pfalz hat sein Leben lang hart gearbeitet, dann wurde er krank. Der VdK half ihm, eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen.
REHABILITATION
Trotz starker Atemprobleme lehnte die Krankenkasse Arno Krämers Antrag auf eine Reha ab. Dann schaltete sich der VdK Saarland und und setze die Leistung durch.
Der VdK hat mir geholfen
Martina Jahn blickte nach langem Leidensweg im Paragrafendschungel des Sozialrechts nicht mehr durch und ließ sich vom VdK beraten.