Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im Sozialverband VdK, dem mit 2,2 Millionen Mitgliedern größten Sozialverband Deutschlands? In diesem Beitrag haben wir alles zusammengestellt, was Sie über eine Mitgliedschaft im VdK wissen müssen.
Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verein. Er bietet seinen Mitgliedern sozialrechtliche Beratung bei Fragen und Problemen zum Beispiel mit ihrer Rente, ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Anerkennung ihrer Schwerbehinderung oder anderem. Außerdem vertreten wir die sozialpolitischen Interessen unsere Mitglieder gegenüber der Politik, setzen uns für soziale Gerechtigkeit und ein soziales Miteinander ein. Zum Beispiel, indem unsere Mitglieder ehrenamtlich im VdK tätig werden können. Auch bieten wir viele Freizeitaktivitäten vor Ort.
Wenn Sie eine sozialrechtliche Frage oder ein sozialrechtliches Problem haben, dann können Sie sich an den Sozialverband VdK wenden. Der VdK berät seine Mitglieder bundesweit in seinen Rechtsberatungsstellen. Wenn Sie bereits VdK-Mitglied sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreisverband vor Ort. Wenn Sie Ihren Ansprechpartner nicht kennen, hilft Ihnen Ihr VdK-Landesverband gerne weiter. Sie sind noch kein Mitglied im VdK? Lesen Sie gern weiter und erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Mitgliedschaft im VdK.
Nein. Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich zu sozialrechtlichen Fragen. In anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht berät der VdK nicht.
In der Regel kommen Sie zur Sozialrechtsberatung in die VdK-Geschäftsstellen unserer Landesverbände zum persönlichen Gespräch. Gelegentlich finden Beratungen auch telefonisch oder per Mail statt. Wie das Ihr VdK vor Ort handhabt, können Sie direkt in Ihrer VdK-Geschäftsstelle erfragen.
Ja. Bei uns kann jede und jeder Mitglied werden, die oder der Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder sich freiwillig engagieren möchte. Mitglied werden kann man auch, wenn man für soziale Gerechtigkeit eintreten und diese in Deutschland stärken will.
Der Sozialverband VdK besteht aus einem Bundesverband und dreizehn Landesverbänden. Wenn Sie Mitglied im Sozialverband VdK werden wollen, wenden Sie sich bitte an den VdK-Landesverband in Ihrem Bundesland - wir freuen uns auf Sie!
Über diese Links gelangen Sie direkt zur jeweiligen Seite "Mitgliedschaft" der VdK-Landesverbände:
Mitglied werden ...
... im VdK Baden-Württemberg
... im VdK Bayern
... im VdK Berlin-Brandenburg
... im VdK Hamburg
... im VdK Hessen-Thüringen
... im VdK Mecklenburg-Vorpommern
... im VdK Niedersachsen-Bremen
... im VdK Nord (Schleswig-Holstein)
... im VdK Nordrhein-Westfalen
... im VdK Rheinland-Pfalz
... im VdK Saarland
... im VdK Sachsen
... im VdK Sachsen-Anhalt
Der Sozialverband VdK hat keinen deutschlandweit einheitlichen Mitgliedsbeitrag. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind je nach Landesverband unterschiedlich und liegen zwischen fünf und acht Euro. Einige VdK-Landesverbände bieten Rabatte für Familienangehörige an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem VdK-Landesverband oder informieren Sie sich direkt auf den jeweiligen Seiten der Landesverbände.
Ja, das ist möglich. Sie können Ihren VdK-Mitgliedsbeitrag gemäß § 10 b Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerlich absetzen, die Beiträge sind bei der Lohn- und Einkommensteuer also abzugsfähig.
Wenn Sie Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft im Sozialverband VdK haben, wenden Sie sich immer direkt an den VdK-Landesverband, in dem Sie Mitglied sind. In dieser Liste finden Sie die Kontaktdaten der Landesverbände.
Wenn Sie umgezogen sind oder sich Ihre Bankverbindung geändert hat, teilen Sie uns dies schnell mit. Wenden Sie sich dazu an den VdK-Landesverband, in dem Sie Mitglied sind. Über den Link gelangen Sie auch zur Website Ihres Landesverbandes, so dass Sie die Änderung auch ganz bequem online über ein sicheres Formular mitteilen können.
Um eine Beratung vor Ort zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreisverband vor Ort. Wenn Sie Ihren Ansprechpartner nicht kennen, hilft Ihnen Ihr VdK-Landesverband gerne weiter.
Leider darf der Sozialverband VdK keine Anwälte empfehlen.
Nein - der VdK ist eine gemeinnützige Organisation, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.
Wenn Sie sich für ein Ehrenamt im VdK interessieren, sind Sie in guter Gesellschaft! Im Sozialverband VdK sind bundesweit mehr als 60.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv. Ohne sie wäre der Verband mit seinen fast 2 Millionen Mitgliedern gar nicht denkbar. Die Ehrenamtler im VdK stehen für Solidarität, Menschlichkeit, Engagement - die zentralen Begriffe des Sozialverbands VdK. Auch Sie können sich engagieren. Wir freuen uns über Ihre ehrenamtliche Mithilfe! Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem VdK-Landesverband.
Der Verbandsname "VdK" war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen "Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands e. V.". In den vergangenen 60 Jahren hat der Verband sich vom ehemaligen Kriegsopferverband zum großen, modernen Sozialverband entwickelt. Heute heißt der Verband offiziell Sozialverband VdK Deutschland e. V..