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Abfindung für Ältere
Weniger Abfindung für Ältere trotz AGG zulässig
Wenn ältere Arbeitnehmer im Rahmen eines Sozialplans eine niedrigere Abfindung erhalten, so muss dies nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom August 2006 verstoßen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung Az. 14 Sa 201/07. Im zu Grunde liegenden Fall hatte ein älterer Arbeitnehmer an Stelle einer Abfindung in Höhe von 46 000 Euro lediglich 5600 Euro erhalten, da er nach der Kündigung sofort in den vorgezogenen Ruhestand gehen konnte. Eine Altersdiskriminierung und folglich einen Verstoß gegen das AGG sahen die Landessozialrichter nicht. Allerdings wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Falls Revision zum Bundesarbeitsgericht ermöglicht.