Sozialverband VdK - Bezirksverband Wiesbaden
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Sozialrechtliche Änderungen 2023

Wie ein jedes Jahr startet auch das Jahr 2023 mit diversen Änderungen rund um das tägliche Leben. Wir, von „VdKdirekt“, haben uns einmal fünf herausgepickt von denen wir glauben, dass viele unserer Leser und VdK Mitglieder davon betroffen sein werden.

  • Bürgergeld
  • Einführung des 49-Euro-Tickets ab März/April
  • Digitale Rentenübersicht für alle Bürger
  • Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023
  • Strompreisbremse ab März 2023

Das Bürgergeld

Statt des Arbeitslosengeldes II, auch als Hartz IV bekannt, erhalten erwerbstätige und bedürftige Menschen im kommenden Jahr das Bürgergeld und damit auch höhere Bezüge.
Die Reform beinhaltet unter anderem höhere Zuverdienstgrenzen als im Hartz-IV-System.
Wer als Bezieher von Bürgergeld ein Vermögen von bis zu 40.000 Euro angespart hat, muss dieses ein Jahr lang nicht antasten. Die ursprünglich geplante Vertrauenszeit von sechs Monaten zu Beginn des Bezugs von Bürgergeld gibt es nicht. Sollten Empfänger des neuen Bürgergeldes ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, drohen sofort Leistungskürzungen (Sanktionen). Das Bürgergeld-Gesetz wird in zwei Schritten umgesetzt: zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.
Folgende Regelsätze sieht die Grundsicherung vor:

  1. Alleinstehende Person: 502 Euro
  2. Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 451 Euro
  3. Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren: 420 Euro
  4. Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren: 348 Euro
  5. Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre: 318 Euro

Einführung des 49-Euro-Tickets ab März/April

Das 49-Euro-Ticket heißt nun offiziell "Deutschlandticket".
Grund für die Umbenennung seien laut Fahrgastverband Pro Bahn beabsichtigte spätere Preiserhöhungen zum Inflationsausgleich. Wann genau das Deutschlandticket kommt, ist noch unklar.
Angepeilt war zunächst der 1. Januar 2023. Jetzt sind März oder April im Gespräch. Wie das vorangegangene 9-Euro-Ticket soll das Deutschlandticket für bundesweite Fahrten in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs gelten.

Digitale Rentenübersicht für alle Bürger

Die Digitale Rentenübersicht soll einen Überblick darüber geben, wie viel Geld der oder die Einzelne fürs Alter bereits angespart hat und ob gegebenenfalls noch mehr Vorsorge nötig ist.
In der Übersicht sind Informationen über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge aufgelistet. Experten kritisieren aber, dass nicht alle Ansprüche automatisch aufgelistet werden. Das betrifft beispielsweise die Beamtenversorgung und die berufsständischen Versorgungswerke.
Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) startet die Digitale Rentenübersicht stufenweise Ende dieses Jahres. Bürger könnten ab Sommer 2023 auf die Digitale Rentenübersicht zugreifen. Ende 2023 starte der Regelbetrieb.

Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023

Das Gesetz für die Gas- und Wärmepreisbremse sieht vor, dass Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen kWh Gasverbrauch im Jahr) ab März 2023 von einem gedeckelten Gaspreis von zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde profitieren.
Bei Fernwärme gilt ein garantierter Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der staatliche Preisdeckel für Gas und Wärme soll für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten, damit ein Anreiz zum Sparen erhalten bleibt. Für die restlichen 20 Prozent wird der marktübliche Preis fällig. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 sollen im März 2023 rückwirkend mit angerechnet werden.
Für Unternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird der Preis pro kWh ab Januar 2023 auf sieben Cent netto gedeckelt. Bei Fernwärme liegt er bei 7,5 Cent netto. Hier gelten die gesetzlich festgelegten Preise aber lediglich für 70 Prozent des Jahresverbrauchs im Jahr 2021. Für Verbräuche, die darüber liegen, gelten die regulären Preise.

Strompreisbremse ab März 2023

Mit der Strompreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh im Jahr für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose höchstens einen Preis von 40 Cent brutto pro Kilowattstunde bezahlen.
Wie bei der Gas- und Wärmepreisbremse, sollen im März auch hier rückwirkend die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden. Neben dem subventionierten Strompreis will die Bundesregierung die Übertragungsnetzentgelte niedrig halten, was die Strompreisrechnung zusätzlich senken soll. Für Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr soll der Deckel bei 13 Cent (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs liegen.

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