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Von Claus Eckerlin
Als größter Sozialverband Hessens haben wir eine besondere Verpflichtung gegenüber unseren Mitgliedern, die zu einem großen Teil besonders hart von der Energiekrise und deren Folgen betroffen sind. Nicht nur die explodierenden Energiepreise, sondern auch die steigende Inflation und Teuerungsrate beschäftigen uns als Sozialverband.
Bei einem Gespräch am 16. August mit dem Vorstand des größten hessischen Energieversorgers Mainova, Peter Arnold, kamen wir übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass es zur Entlastung der Betroffenen eines staatlichen Regelwerkes bedarf.
Weder die Energieversorger noch der Sozialverband VdK können das Problem allein lösen, wodurch beide von der Politik fordern, hier gute und faire Regelungen zu treffen.
v.l.n.r. Paul Weimann (Landesvorsitzender), Peter Arnold (Vorstand Mainova), Claus Eckerlin (stellv. Vorsitzender BV Wiesbaden)© VdK
Daher soll laut VdK und Mainova zur Bemessungsgrenze für Hilfen durch den Staat die definierte Armutsgrenze herangezogen werden, das bedeutet, dass lediglich Personen mit einem Einkommen Hilfen erhalten, die weniger als 782 Euro im Monat verdienen.
Dies kann am besten mit den Finanz- bzw. Sozialämtern analysiert werden, da diese einen Überblick über die finanzielle Lage der Bürger haben. So können den Menschen diese Hilfen unkompliziert und unbürokratisch – am besten ohne Antrag – ausgezahlt werden.
Treffen mit anderen Energieversorgern in Hessen sind geplant, um gegenüber der Politik eine stärkere Position zu erlangen.
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