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Erstellung von Mobilitätskonzepten
Kommunen sind gehalten die Nahversorgung im direkten Wohnumfeld sicherstellen. Versorgungseinrichtungen mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs müssen fußläufig sowie mit verschiedenen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Die Nutzung der Versorgungseinrichtungen wie Arztpraxen sind barrierefrei zu gestalten.
Die VdK-Kreisverbände fordern von der Politik
die Erstellung von Mobilitätskonzepten
Die VdK-Kreisverbände fordern von der Politik
die Erstellung von Mobilitätskonzepten
Der Landkreis sollte die Kommunen bei der Erstellung von Mobilitätskonzepten unter-stützen, die auf die intelligente Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel (zum Beispiel Auto, Bus, Rad, Bürgerbus) abzielen. Mobilitätskonzepte beinhalten eine umfangreiche Gesamtstrategie zur Mobilität innerhalb einer Kommune oder eines Kreises geschehen.
Bei der Gestaltung und Vernetzung der Mobilitätsangebote ist die Barrierefreiheit sicherzustellen, damit Haltestellen, Verkehrsmittel wie Bürgerbusse und die Wege zu den Verkehrsknotenpunkten barrierefrei erreichbar und nutzbar sind.
Die Kommunen müssen darauf hinwirken, dass die gesetzliche Vorgabe zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr bis Ende 2021 erfüllt wird. Bei der Aufstellung des Mobilitätskonzepts bzw. Nahverkehrsplans sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. ****
**** Siehe § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).