Sozialverband VdK - Bezirksverband Wiesbaden
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Barrierefreiheit

Ende 2019 lebten in Hessen nach Angaben des Statistischen Landesamts 608.300 Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Im Landkreis Limburg-Weilburg sind es rund 19.200 Menschen. Diese Menschen haben besonderen Hilfebedarf.

Die VdK-Kreisverbände fordern daher:

  • Einsetzung von kommunalen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte:

Ihre Ansprechpartner bei Fragen oder Schwierigkeiten mit Behörden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen auch gegenüber Stadtverwaltungen und städtischen Gremien vertreten.

Um die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern mit Einschränkungen zu wahren, benötigen die Kommunen (ggf. in interkommunaler Zusammenarbeit) und der Landkreis hauptamtliche Behindertenbeauftragte in Ergänzung zur ehrenamtlichen Arbeit der Behindertenbeiräte. Die bisherige ehrenamtliche Arbeit wie z.B. in einem Kreisbehindertenbeirat ist sehr zu begrüßen.

In den Satzungen ist klarzustellen, dass die kommunalen Behindertenbeauftragten beziehungsweise der Beirat unabhängig und weisungsungebunden agieren. Dem Beirat sind Vorschlags- und Rederechte in den kommunalen Ausschüssen einzuräumen.

  • Barrierefreie und inklusive Freizeit- und Kulturangebote:

Entsprechende Veranstaltungen, Projekte oder Programme etwa von öffentlichen Trägern, privaten Vereinen, lokalen oder überregionalen Initiativen müssen von vornherein barrierefrei und inklusiv gestaltet sein, sodass alle daran teil-nehmen können.

  • Schaffung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum:

Öffentliche Plätze und Straßen müssen barrierefrei zugänglich sein. Für Menschen mit Sinneseinschränkungen sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip taktile und auditive Leitsysteme anzulegen.

Bauliche Barrieren sollten durch Rampen oder Aufzüge überwunden werden können. Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen sind ebenfalls barrierefrei zu gestalten, damit Menschen sowohl öffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen als auch am kulturellen Leben teilhaben können.

Regelmäßige Rundgänge durch die Städte zur Bestandsaufnahme sind anzustreben, wie sie der Sozialverband VdK vielerorts durchführt. Für Veranstaltungsräume sind insbesondere induktive Höranlagen zu berücksichtigen, die es hörgeschädigten Menschen erlauben, Musik und Redebeiträge störungsfrei und verstärkt über das Hörgerät hören zu können.

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