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Hilfen für Ehrenamtler
Was macht eigentlich ein Betreuer:
Rechtliche Betreuer tragen ein hohes Maß an Verantwortung für die Lebensführung und die Wahrung der Rechte der Menschen, deren Wohl und deren persönliche Würde wesentlich in ihre Hände gelegt worden sind.
Der Betreuer hat den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit diese dessen Wohl nicht zuwiderläuft.
Der Betreuer hat also durch das Betreuungsgesetz die Aufgabe den Betreuten bei seiner freien Entfaltung seiner Persönlichkeit zu unterstützen und ihm zu helfen sein Leben nach eigenen Wünschen oder Vorstellungen zu gestalten.
Berufsbetreuer/innen oder auch ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen übernehmen in unserer Gesellschaft eine verantwortungsvolle Aufgabe: Sie unterstützen und beraten volljährige Menschen, die im Leben nicht ohne fremde Hilfe zu Recht kommen. Diese Menschen sind psychisch krank, körperlich oder geistig behindert und in ihrer Entscheidungs- oder Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Sie können nicht selbst für ihre Angelegenheiten sorgen. Deshalb wird ihnen vom Gericht eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt. Diese/r unterstützt die betroffenen Menschen rechtlich oder handelt stellvertretend für sie, zum Beispiel durch Regelung der Finanzen, Vertretung gegenüber Behörden, Organisation von pflegerischen Diensten oder Einwilligung in ärztliche Behandlungen.
Je nach vom Betreuungsgericht eingerichteten Aufgabenkreisen, werden Sie innerhalb dieser tätig.
Sie dürfen ihre eigene Vorstellung vom Leben nicht auf die des Betreuten übertragen, sondern müssen ihn in seiner Lebenswelt akzeptieren und dort unterstützen.