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Betreuungsverfügung
Mit einer sogenannten Betreuungsverfügung können Sie für einen evetuell auftretenden Betreuungsbedarf Vorsorge treffen.
Darin bestimmen Sie verbindlich, welche Wünsche im Falle einer gesetzlichen Betreuung zu respektieren sind: beispielsweise zu Hause statt im Heim versorgt zu werden. Sie können zudem eine Vertrauensperson festlegen, die bestimmt Angelegenheiten übernimmt und stellvertretend für Sie handelt. Es kann nicht nur festgelegt werden, wer die Betreuung übernehmen soll, sondern auch, wer keinesfalls mit der Betreuung betraut werden soll.