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GUT VERTRETEN DURCH DEN BETREUUNGSVEREIN
Nach dem Betreuungsrecht haben Menschen ab dem 18. Lebensjahr, die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer geistigen, seelischen oder schweren körperlichen Behinderung ihre persönlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, einen Anspruch auf rechtliche Vertretung durch einen gesetzlich bestellten Betreuer.
Diese ehrenamtlichen oder beruflichen Betreuer erledigen für Sie z.B. notwendige Antragsstellung bei Behörden, sie ordnen und regeln finanzielle, sowie schuldrechtliche Probleme oder Wohnungsangelegenheiten.
Sie sorgen und nehmen in Ihrem Sinne Einfluss für eine umfassende und korrekte ärztliche Behandlung, organisieren notwendige gesundheitliche oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen.
Weiter organisieren sie ergänzende häusliche Hilfsangebote, wie Essen auf Rädern, oder Pflegedienste und überwachen diese, damit die Hilfe auch bei Ihnen ankommt und der Pflegestandard bei ihnen sichergestellt ist.
Jeder Mensch hat Rechte, manche können sie selbst nicht mehr wahrnehmen. Wir wahren in persönlicher Absprache mit Ihnen Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich, gegenüber Ärzten, Vermietern, Behörden, Pflegediensten, Heimen, etc. für Sie.
Eine kurze Übersicht zu unseren Tätigkeiten finden Sie in unserem Informationsflyer.
Zum Herunterladen:
Themen sind unter anderem:
Anschriften der VdK Betreuungsvereine in Hessen
Sie können vorsorgen und selbst bestimmen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/betreuungsverein-hessen/ID3287":
Liste der Bildrechte schließen
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