1. Oktober 2019

Barrierefrei Wohnen komplexer denken!

Eine Wohnung in Berlin zu finden, ist bekanntermaßen schwierig - als Mensch mit Behinderung oder älterer Mensch noch schwieriger. Das Problem an zu wenig preiswertem Wohnraum hat der Senat erkannt und sucht zumindest nach Lösungen. Er unterschätzt aber scheinbar noch den Bedarf an barrierefreiem und barrierearmen Wohnraum, der sich derweil stetig erhöht.

Hinweisschild auf barrierefreien Zugang
Barrierefreies Bauen für Rollstuhlfahrer ist geregelt, aber auch Menschen mit anderen Behinderungen haben besondere Bedarfe. | © charlesdeluvio/unsplash

Genaue Zahlen, wie viele Menschen auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen sind, liegen dem Senat nicht vor. In einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage vom 13. Juni 2019 schätzt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dass der „annähernde Bedarf an barrierefreien Wohnungen im Segment Sozialwohnungen über die Anzahl der Wohnberechtigungsscheine (WBS) mit anerkanntem besonderem Wohnbedarf eingeschätzt werden könnte.“ Mit Stand 31.1.2019 wären das in Berlin 1.859 Menschen. Das kann der VdK Berlin-Brandenburg nicht bestätigen.

„Die meisten wissen ja nicht mal, dass es einen WBS-Schein gibt, beziehungsweise, dass sie berechtigt sind“, schildert Lars Hemme von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ein häufig vorkommendes Thema, mit dem Ratsuchende zum VdK kommen. Auch das Statistische Landesamt Berlin-Brandenburg zählt in Berlin im Jahr 2017 rund 350.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Vor dem Hintergrund, dass diese häufiger auf Sozialleistungen angewiesen sind oder im Durchschnitt weniger verdienen, scheinen die vom Senat geschätzte Zahlen eher unrealistisch zu sein.

Barrierefreiheit nicht nur für Menschen mit Gehbehinderung

Und nicht nur Menschen mit einer Gehbehinderung haben spezielle Anforderungen an Wohnraum, erläutert Lars Hemme. Menschen mit Sehbehinderung sind unter anderem auf Kontraste und bestimmte Lichtquellen angewiesen, für blinde Menschen sind beispielsweise in Braille-beschriftete Handläufe wichtig, damit sie wissen, in welcher Etage sie sind. Überhaupt dürfe sich Barrierefreiheit nicht nur auf die Wohnung erstrecken, sondern muss auch in Flur und Hof gegeben sein.

Hemme weiß wovon er spricht. Als Rollstuhlfahrer war er selbst ein ¾ Jahr in Berlin auf Wohnungssuche. „Oft werden Wohnungen als barrierefrei annonciert, sind es aber nicht.“ Häufig stimmen Details nicht, noch öfter ist das Haus an sich nicht barrierefrei nutzbar, weil etwa der Hauseingang oder der Fahrstuhl nur über mehrere Stufen erreichbar ist.

Gesetze sind notwendig

Das Problem ist, dass die Berliner Bauordnung in puncto Barrierefreiheit eine Vielzahl an Ausnahmen zulässt. Immer wieder verhindert auch der Denkmalschutz Barrierefreiheit. Mit einer neuen Verordnung zu barrierefreiem Bauen, die zum 1.1.2020 in Kraft tritt, verspricht der Senat ein Regelwerk, in dem die Barrierefreiheit abschließend geregelt ist. Der VdK bleibt vorsichtig skeptisch: „Normen sind keine gesetzlichen Vorschriften. So lange sich das nicht ändert, sehen wir keine Aussicht auf Besserung“, erklärt Silvana Radicione, Geschäftsführerin des VdK Berlin-Brandenburg. Zumal der Berliner Senat nach eigenen Angaben bisher nicht mal bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften prüft. „Wir würden uns wünschen, dass barrierefreies Bauen fester Bestandteil im Architekturstudium wird. Frühzeitig für die besonderen Bedarfe zu sensibilisieren, halten wir auch in diesem Bereich für unerlässlich.“

Die neue Verordnung würde auch die Anforderungen bei barrierefreien Umbauten regeln. Sicher ein Vorteil, denn gerade ältere Menschen wollen im hohen Alter nicht umziehen und können oft keinen Umzug mehr bewältigen. Für sie ist es möglich, mit Zustimmung der Vermieter, die eigene Wohnung entsprechend ihrer Bedarfe umzubauen, weiß Christine Gaszczyk, die schon seit über 18 Jahren dazu in der Beratungsstelle für Technische Hilfen und Wohnraumanpassung beim VdK berät. Die Sozialarbeiterin kennt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für kleinere oder größere Umbaumaßnehmen und weiß auch, wo man Hilfe bei der Finanzierung bekommt: „Privatpersonen können entstehenden Kosten oft nicht durch Kredite stemmen. Oder sie erhalten aufgrund des Alters sowieso keinen Kredit mehr.“
Allerdings können die Mieter gesetzlich bei Auszug zum Rückbau der Umbauten verpflichtet werden. „Hierfür kann der Vermieter eine zusätzliche Kaution verlangen. Dies können dann aber viele Betroffene in Berlin finanziell nicht mehr leisten, der Umbau kann nicht stattfinden“, erklärt Gaszczyk. Wohnkosten werden allgemein für ältere Menschen ab 65 Jahren zunehmend ein Problem, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung kürzlich in einer Studie festgestellt hat. Vor allem Alleinlebenden und Menschen mit geringer Rente droht auf Grund der steigenden Mietkosten die Altersarmut.

Nur der Stadtrand bleibt

Viele ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sehen sich gezwungen, an den Stadtrand zu ziehen, erschwinglicher barrierefreier Neubau, sowie umgebaute Bestandwohnungen sind innerhalb des Berliner S-Bahn Rings kaum für sie zu haben. Damit verlieren sie in vielen Fällen nicht nur ihr gewohntes Umfeld - Mobilität und Gesundheitsversorgung, auf die sie im besonderen Maße angewiesen sind, ist hier oft nicht ausreichend gegeben.

Aus Sicht des VdK Berlin-Brandenburg muss bei allen Strategien, die der Senat unternimmt, vor allem barrierefreies Wohnen viel komplexer gedacht werden, erklärt Silvana Radicione: „Wichtig wäre, dass sich Senat und Wohnungsbaugesellschaften noch mehr für das Thema sensibilisieren und sich Rat von Fachleuten auch in Form von Interessensverbänden holen. Wir stehen bereit.“

Bettina Kracht

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