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Broschüre "Testament für soziale Gerechtigkeit"

VdK-Broschüre mit praktischen Hinweisen zu Testament und Vermächtnis

Hier finden Sie die Broschüre zum kostenlosen Download:

Der VdK-Erbschaftsratgeber „Testament für soziale Gerechtigkeit“ soll Ihnen helfen, Ihre Erbschaft in Ihrem Sinn rechtzeitig zu regeln. In übersichtlicher Form stellen wir die möglichen Alternativen dar und geben darüber hinaus Antworten auf Fragen, wie

  • Was sind die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und Vorgehensweisen?
  • Was ist ein „Erbvertrag“, „Berliner Testament“ oder ein „Behindertentestament“?
  • Was versteht man unter dem „Pflichtteil“?
  • Wie sind Erbschaftsteuer und Freibeträge geregelt?
Testament für soziale Gerechtigkeit
© VdK

Außerdem enthalten sind Tabellen zu Erbschaftsteuern und Freibeträgen, einfache Musterbeispiele zur Anschauung sowie ein Formular zur Vermögensaufstellung, um das Verfassen eines eigenen Testaments zu erleichtern.

Der Ratgeber will Ihnen ferner näherbringen, dass es gute Gründe gibt, auch gemeinnützige Organisationen wie den Sozialverband VdK in Ihrem Testament zu bedenken. Hiermit helfen Sie benachteiligten Menschen, unterstützen behinderte Menschen - Ihr Vermächtnis bewirkt Gutes über den Tod hinaus.

Die aktuelle Auflage vom Oktober 2018 wurde komplett überarbeitet und ist erbrechtlich auf dem neuesten Stand.

Die Broschüre „Testament für soziale Gerechtigkeit“ ist ab sofort kostenlos in der Landesverbandsgeschäftsstelle erhältlich. Informationen hierzu erhalten Sie unter Tel: 030 / 86 49 10 -801 bzw. unter info-bb@vdk.de

Unsere Öffnungszeiten:

Bitte beachten Sie: Am 21. März 2024 ist die Mitgiederverwaltung wegen einer internen Schulung geschlossen und die Rechtsberatung nur eingeschränkt erreichbar.

Zu den folgenden Sprechzeiten erreichen Sie unsere Mitgliederverwaltung:

09:30 bis 14:30 Uhr

09:30 bis 17:00 Uhr

Telefon: (030) 8649 10-6 07/-6 08

Zu den folgenden Sprechzeiten erreichen Sie unsere Rechtsberatung:

09:30 bis 14:30 Uhr

09:30 bis 17:00 Uhr

Telefon: (030) 8649 10-11

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per Online-Anmeldung) möglich.

Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Briefkasten an der Eingangstür der Landesgeschäftsstelle.

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