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Erfolg für Berliner Inklusionsfirmen

VdK-Tochterfirma Integra gGmbH profitiert von neuen Regelungen für Inklusionsbetriebe ab 2020.

Das Bild zeigt eine Frau, die vor dem Fenster sitzt und freundlich zu Seite in den Raum blickt.
© Unsplash_Brooke Cagle

Inklusion seit 1981

Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten gemeinsam in einem Betrieb. Was in Deutschland leider noch Utopie zu sein scheint, wird in der Inklusionsfirma Integra gGmbH schon seit 1981 erfolgreich praktiziert. Möglich ist dies auch durch finanzielle Nachteilsausgleiche durch den Berliner Senat. Sie erlauben es, auch eingeschränkte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens für Gebäudereinigung und Partyequipment voll tariflich zu bezahlen und ihnen damit ein Auskommen zu gewährleisten, auch wenn sie nicht immer die übliche Leistung erbringen können.

Die Integra und die anderen 37 Berliner Inklusionsfirmen stehen allerdings schon seit langem vor dem Problem, dass die Ausgleiche durch den Senat, die sogenannte Minderleistung, in keiner Weise mehr abgedeckt haben. So fiel es den Firmen schwer, sich auf den Märkten zu behaupten, auch Rücklagen für Zukunftsinvestitionen waren nicht denkbar.

Verbesserungen beim Minderleistungsausgleich

Erfreulich ist daher, dass die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach am 16. Dezember 2019 eine Vereinbarung unterzeichnete, die den Inklusionsfirmen ab 2020 einige Verbesserung versprechen. Die neuen Regelungen beinhalten Verbesserung bei dem sogenannten Minderleistungsausgleich und dem „Besonderen Aufwand“ für Inklusionsbetriebe. Zudem wird es beim Investitionszuschuss für neue zusätzliche Arbeitsplätze einen großen Sprung auf 50.000 Euro und keine Deckelung der neu entstehenden Arbeitsplätze mehr geben. „Damit haben wir einen großen Schritt hin zu auskömmlichen Nachteilsausgleichen getan“, erläutete Integra Geschäftsführer Karl Bubenheimer, „wir Integrationsfirmen haben uns mehr gewünscht, aber immerhin haben wir so viel erhalten, dass Berlin nun im oberen Viertel der Förderung in Deutschland gelandet ist. Bei der Investförderung liegt kein Bundesland höher.“

Neuregelung der Vergabe öffentlicher Aufträge an Inklusionsfirmen

Ein Gruppenfoto mit Karl Bubenheimer, Elke Breitenbach und Ralf Bergmann
Voraussetzungen für die gute Arbeit in Inklusionsfirmen waren Thema im Gespräch mit Senatorin Elke Breitenbach (m.) und dem VdK, Ralf Bergmann (r.), Karl Bubenheimer (l.) im Oktober 2019. | © VdK

Noch bis vor kurzem war eine Einigung zwischen der LAG Berliner Inklusionsfirmen und dem Berliner Senat noch offen. In einem Gespräch mit Elke Breitenbach im Herbst 2019 verdeutlichten der Vorstandsvorsitzende des VdK Berlin-Brandenburg Ralf Bergmann und Bubenheimer die Voraussetzungen für den Betrieb von Inklusionsfirmen. Neben den Nachteilsausgleichen waren auch die im Raum stehende Neuregelung der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Inklusionsfirmen Thema. Bei entsprechender Gestaltung könnten sich die neugestalteten Vergaberegelungen positiv auf Inklusionsfirmen auswirken. Bubenheimer erwartet dann für die Integra einen Boom von Aufträgen und damit auch die Schaffung vieler neuer zusätzlicher Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung.

Zusätzlicher Druck auf Vergabestellen nötig

Auch wenn sie wenig Einfluss auf die Ausgestaltung von Bundesgesetzen hat, zeigte sich Elke Breitenbach im Gespräch offen, sich für einen entsprechenden Referentenentwurf einzusetzen. Sie verwies allerdings darauf, dass eine Vorschrift allein nicht automatisch auch zu mehr Vergabe an Inklusionsfirmen führen wird, ohne zusätzlichen Druck auf die Vergabestellen würde sich nichts ändern. Hier könnten durchaus auch die Beauftragten für Menschen mit Behinderung mit ins Boot geholt werden.

Bettina Kracht

Schlagworte Regelungen für Inklusionsbetriebe ab 2020 | Minderleistungsausgleich | Invesitionszuschuss | Integra gGmbH | Inklusionsbetriebe | Gute Arbeit in Inklusionsbetrieben

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