Neue Satzung und Änderungen der Entgeltsätze

Bereits 2021 wurde in einem langen und partizipativen Prozess die Neufassung der Satzung angestoßen und auf den Weg gebracht. Mit Eintragung ins Vereinsregister am 30. März 2023 ist die Neufassung der Satzung nun rechtskräftig. Durch die Auslagerung einzelner Regelungen in Vereinsordnungen wurde die Satzung nun deutlich entschlackt. Zudem wurden die Entgeltsätze in einem vertretbaren Rahmen angehoben.

Die Grafik zeigt das Cover der neuen Satzung des VdK. Oben steht:
© VdK Berlin-Brandenburg

Die politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in den letzten Monaten sind uns allen geläufig. Vor allem die Energiekosten steigen stetig, aber auch die Lebenshaltungskosten im Allgemeinen sind aktuell auf einem hohen Niveau. Um unseren Mitgliedern weiter eine gute Rechtsberatung und -vertretung anbieten zu können, sieht sich der VdK Berlin-Brandenburg gezwungen, die Entgeltsätze, welche wir seit nunmehr vier Jahren stabil halten konnten, in einem vertretbaren Rahmen anzuheben. Es ist eine Entscheidung, die uns nicht leichtgefallen ist. Jedoch ist es eine wirtschaftliche Notwendigkeit.

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der Sozialrechtsschutz gGmbH am 13. April 2022 sowie der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Landesverbandskonferenz am 27. August 2022 wurde eine Erhöhung der Entgeltsätze für die Rechtsmittelverfahren eines Widerspruchs auf 328,69 Euro, einer Klage auf 427,30 Euro und einer Berufung auf 493,05 Euro beschlossen.

Eine Anpassung der Vorschusszahlungen ist nicht vorgesehen. Die neuen Entgeltsätze gelten für alle Rechtsmittelverfahren, mit deren Vertretung die Sozialrechtsschutz gGmbH ab dem 1. April 2023 beauftragt wird.

Da laut Satzung der VdK Berlin-Brandenburg berechtigt ist, die Kosten eines Verfahrens über den Vorschuss hinaus für seine bedürftigen Mitglieder zu übernehmen, betrifft diese Erhöhung nur Mitglieder, die nach § 53 AO (Abgabenordnung) nicht als bedürftig gelten und sofern keine Kostentragungspflicht des Verfahrensgegners besteht. Daher gehen wir davon aus, dass die Erhöhung der Entgeltsätze sich lediglich auf 20 bis 30 Prozent unserer Mitglieder auswirken wird.

Mit der Bitte um Verständnis für die Notwendigkeit dieser Maßnahme und dem Versprechen, dass wir auch weiterhin für Sie als Mitglieder der Sozialgemeinschaft des VdK Berlin-Brandenburg in allen Fragen rund um das Sozialrecht mit Engagement und Einsatzbereitschaft für Sie da sind und für Ihre Rechte eintreten und streiten werden.

Die neue Satzung zum Download:
Satzung des VdK Berlin-Brandenburg

Schlagworte Sozial- und Rechtsberatung | Rechtsberatung

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