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Um mehr Zeit für Beratungen und die Bearbeitung der Rechtsmittelverfahren zu haben, wird der VdK zukünftig die Vertretung in Antragsverfahren einschränken und nur in Ausnahmefällen die aktive Vertretung übernehmen.
Beratungen inklusive Antragstellungen hinsichtlich Schwerbehinderung und Rente wird es selbstverständlich weiterhin geben. Mitglieder bekommen aber ab dem 1. Januar 2020 den ausgefüllten Antrag mit einem vorgefertigten Anschreiben an die jeweilige Behörde mit oder - auf Wunsch - übersenden wir den Antrag an die Behörde. Für VdK-Mitglieder ändert sich im Grunde nur, dass der Schriftverkehr jetzt direkt über Sie laufen wird.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Antragsverfahren über den VdK für hohen Personalaufwand und erhebliche Kosten gesorgt haben, ohne einen nennenswerten Nutzen für Sie als VdK Mitglied zu bringen. Die tatsächlichen fachlichen Maßnahmen durch Sozialrechtsreferent*innen und Jurist*innen beschränken sich auf ein Minimum. Posteingänge, sowohl seitens der Mitglieder als auch der Behörden, werden letztlich nur durchgeleitet. Durch die neue Regelung wird außerdem die verzögernde Zwischenbearbeitung wegfallen.
Für jegliche Fragen während des Antragsverfahrens stehen die Mitarbeiter*innen immer zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann für besonders hilfebedürftige Mitglieder die Vertretung weiterhin übernommen werden.
Bitte beachten Sie: Bis vorerst 31. Januar 2021 bleiben die Geschäftsstellen des VdK Berlin-Brandenburg für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir sind jedoch weiterhin telefonisch und per E-Mail für Sie da.
Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.
Linienstr. 131
10115 Berlin
Telefon (Empfang)
030 86491011
Telefax
030 864910760
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