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Teilhabe findet in der Praxis statt – aber noch nicht genug.
Betriebe, die über 20 Arbeitsplätze jährlich verfügen, müssen fünf
Prozent ihrer Stellen durch Menschen mit Schwerbehinderung
besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie zum Ausgleich etwas zahlen.
Viele reguläre Betriebe zahlen jedoch lieber die Ausgleichsabgabe
von 125 bis 320 Euro, die bei einer Nichterfüllung dieser Quote
anfällt.
Zu groß ist die Angst vor Nachteilen durch eine sogenannte "Minderleistung" von Menschen mit Behinderungen – denn manche Arbeiten sind für jemanden mit bestimmten Behinderungen schwerer auszuführen.
Dabei bringen Menschen mit einer Schwerbehinderung sogar Zuschüsse mit in den Betrieb: das Inklusionsamt erstattet die Kosten einer behindertengerechten Ausstattung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes und die Agentur für Arbeit bietet Zuschüsse für die Probebeschäftigung oder Ausbildungsvergütung.
Insbesondere kleine Betriebe seien nicht in der Lage, den
Mehraufwand für Menschen mit Beeinträchtigungen auszugleichen und
trotzdem wettbewerbsfähig zu bleiben, so heißt es oft. Deshalb gibt
es eigene Inklusionsbetriebe, die staatliche Fördermittel
erhalten.
„Uns gibt es nur, weil die Situation für behinderte Menschen nicht ideal ist. Wenn unsere Mitarbeiter*innen am Wechsel in einen regulären Betrieb interessiert sind, unterstützen wir das.“
Karl Bubenheimer, Geschäftsführer des VdK Inklusionsbetriebs Integra gGmbH
Vor allem große Konzerne sind aber in der Pflicht, ihre
Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Wir fordern, Arbeitgeber mehr
in die Verantwortung zu nehmen und die Ausgleichsabgaben für
Unternehmen zu erhöhen, wenn sie die Beschäftigungspflicht nicht
erfüllen.
Gerechte Arbeit hat mit gerechter Bezahlung und mit Wertschätzung
zu tun. In einem Inklusionsbetrieb arbeiten Menschen mit
Behinderung Seite an Seite mit Menschen ohne Beeinträchtigung.
Das kann zu Reibungen führen: Wenn Mitarbeiter*innen ohne Behinderung eine eventuell vorhandene "Minderleistung" von Menschen mit Behinderungen als ungerecht wahrnehmen, besteht die Gefahr, dass sie sich mit ihrer Arbeitsleistung an die geringere Leistung annähern – mit Auswirkungen für den Betrieb.
In Inklusionsunternehmen arbeiten vor allem Menschen, die ihre
Behinderung nicht selbstständig managen können, um ihre Fähigkeiten
effizient einzusetzen. Dies betrifft vor allem Menschen mit
geistigen Beeinträchtigungen – hier sind Berührungsängste der
regulären Unternehmen auch besonders stark.
Die Förderung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) stellt eine dauerhafte Beschäftigung und auch berufliche Qualifizierung für Menschen mit Behinderungen sicher. Mit dem seit letztem Jahr bundesweit geltenden „Budget für Arbeit“ soll der Übergang aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden.
Das Ziel des Budgets für Arbeit ist es nun, einen zusätzlichen
Anreiz für Unternehmen zu schaffen, Menschen mit Schwerbehinderung
einzustellen. So wird bei der Übernahme von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern aus einer Werkstätte für Menschen mit Behinderung in
einen regulären Betrieb ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 75
Prozent des Arbeitnehmerbruttos gezahlt.
Hier werden allerdings höchstens 1.190 Euro (West) und 1.064 Euro (Ost) übernommen. Die Auswirkung: Menschen mit Behinderung werden Löhne im unteren Segment von regulären Betrieben angeboten, damit die Betriebe das Maximum an Zuschüssen erhalten.
Antonia Galganek
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