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Was kostet die Rechtsberatung der Sozialrechtsschutz gGmbH?
VdK-Mitglieder werden vor den Sozialgerichten vertreten, bei Rechtsverfahren müssen Sie sich jedoch an den Verfahrenskosten beteiligen.
Verfahrensvorschüsse in den Rechtsmittelverfahren nach § 6 Absatz 3 a und 3 d der Satzung.
VdK Berlin-Brandenburg Satzung 2020.pdf (5,56 MB, PDF-Datei)
Bei Angabe einer Rechtsschutzversicherung können die Kosten durch die
Sozialrechtsschutz gGmbH gegebenenfalls gegenüber dieser geltend gemacht werden.
Kosten für Mitglieder, die im Sinne von § 53 der Abgabenordnung bedürftig sind.
Ab zwei Jahren Mitgliedschaft:
Vorverfahren (Widerspruch): 25,00 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 40,00 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 50,00 Euro
Unter zwei Jahren Mitgliedschaft:
Vorverfahren (Widerspruch): 50,00 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 80,00 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 100,00 Euro
Neumitglied oder unter einem Jahr Mitgliedschaft:
Vorverfahren (Widerspruch): 75,00 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 120,00 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 150,00 Euro
Vorverfahren (Widerspruch): 282,38 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 367,10 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 423,58 Euro
Bis zu 60 Prozent der Verfahren der Sozialrechtsschutz gGmbH sind erfolgreich. In diesem Fall zahlt der Verfahrensgegner (z.B. Versorgungsämter und Rentenversicherungen) die hier aufgeführten, tatsächlich anfallenden Kosten. Sollten Verfahren nicht im Sinne des Mitglieds verlaufen und eine Bedürftigkeit nach § 53 AO nicht vorliegen, sind diese Kosten zuzüglich Umsatzsteuer durch das Mitglied zu tragen.
Endet ein Verfahren vorzeitig oder ist der entstandene Bearbeitungsaufwand wesentlich geringer als im Regelfall, verringern sich die Kosten für Mitglieder ohne Hilfebedürftigkeit auf die Hälfte.
Die Kosten sind nach Aufforderung als Vorschuss von jedem Mitglied zu zahlen.
Die Sozialrechtsreferent*innen der Sozialrechtsschutz gGmbH können unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles ausnahmsweise Ratenzahlungen gewähren, sofern der zu zahlende Betrag 50,00 € überschreitet und eine wirtschaftliche Bedürftigkeit nach § 53 AO vorliegt. Es sind vier feste Ratenzahlungstermine zu vereinbaren.
Die o.a. Verfahrenskosten sind mit der neuen Regelung aus § 6 der Satzung gültig, die seit dem 01.01.2019 in Kraft ist.
In keinem Fall besteht ein Rechtsanspruch eines Mitglieds auf Leistungen der Sozialrechtsschutz gGmbH im Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg.
Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg_Richtlinie Verfahrensvorschüsse 2019.pdf (52,89 KB, PDF-Datei)
Regelmäßige Sprechstunden finden in unserer Landesgeschäftsstelle in Berlin statt. Dieses Angebot ergänzen wir durch die VdK Kreisgeschäftsstellen in Brandenburg.
Bitte beachten Sie: Persönliche Beratungen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per Online-Anmeldung) möglich.
Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Briefkasten an der Eingangstür der Landesgeschäftsstelle.
Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.
Linienstr. 131
10115 Berlin
Telefon (Empfang)
030 86491011
Telefax
030 864910760
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