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Was kostet die Rechtsberatung der Sozialrechtsschutz gGmbH?
VdK-Mitglieder werden vor den Sozialgerichten vertreten, bei Rechtsverfahren müssen Sie sich jedoch an den Verfahrenskosten beteiligen.
Verfahrensvorschüsse in den Rechtsmittelverfahren nach § 7 Absatz 3 a und 3 d der Satzung
Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg_Satzung_2023.pdf (254,83 KB, PDF-Datei)
Bei Angabe einer Rechtsschutzversicherung können die Kosten durch die
Sozialrechtsschutz gGmbH gegebenenfalls gegenüber dieser geltend gemacht werden.
Kosten für Mitglieder, die im Sinne von § 53 der Abgabenordnung bedürftig sind.
Vorverfahren (Widerspruch): 25,00 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 40,00 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 50,00 Euro
Vorverfahren (Widerspruch): 50,00 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 80,00 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 100,00 Euro
Vorverfahren (Widerspruch): 75,00 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 120,00 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 150,00 Euro
Vorverfahren (Widerspruch): 328,69 Euro
Verfahren 1. Instanz (Klage): 427,30 Euro
Verfahren 2. Instanz (Berufung): 493,05 Euro
Bis zu 60 Prozent der Verfahren der Sozialrechtsschutz gGmbH sind erfolgreich. In diesem Fall zahlt der Verfahrensgegner (z.B. Versorgungsämter und Rentenversicherungen) die hier aufgeführten, tatsächlich anfallenden Kosten. Sollten Verfahren nicht im Sinne des Mitglieds verlaufen und eine Bedürftigkeit nach § 53 AO nicht vorliegen, sind diese Kosten zuzüglich Umsatzsteuer durch das Mitglied zu tragen.
Endet ein Verfahren vorzeitig oder ist der entstandene Bearbeitungsaufwand wesentlich geringer als im Regelfall, verringern sich die Kosten für Mitglieder ohne Hilfebedürftigkeit auf die Hälfte.
Die Kosten sind nach Aufforderung als Vorschuss von jedem Mitglied zu zahlen.
Die Sozialrechtsreferent*innen der Sozialrechtsschutz gGmbH können unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalles ausnahmsweise Ratenzahlungen gewähren, sofern der zu zahlende Betrag 50,00 Euro überschreitet und eine wirtschaftliche Bedürftigkeit nach § 53 AO vorliegt. Es sind vier feste Ratenzahlungstermine zu vereinbaren.
Die o.a. Verfahrenskosten werden mit der neuen Regelung aus § 7 der Satzung gültig. In keinem Fall besteht ein Rechtsanspruch eines Mitglieds auf Leistungen der Sozialrechtsschutz gGmbH im Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg.
Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg_Richtlinie Verfahrenskosten_01.04.2023.pdf (312,28 KB, PDF-Datei)
Regelmäßige Sprechstunden finden in unserer Landesgeschäftsstelle in Berlin statt. Dieses Angebot ergänzen wir durch die VdK Kreisgeschäftsstellen in Brandenburg.
Schlagworte Rechtsberatung | Satzung | Verfahrenskosten
Bitte beachten Sie:
Beratungen sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Gerne können Sie sich bei uns persönlich oder telefonisch beraten lassen.
Für schwer mobilitätseingeschränkte Menschen gibt es in unserer Landesgeschäftsstelle in Berlin-Mitte zwei Parkplätze. Falls Sie darauf angewiesen sind, erwähnen Sie dies bitte bei der Terminvereinbarung.
Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte den Briefkasten an der Eingangstür der Landesgeschäftsstelle.
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Linienstr. 131
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030 86491011
Telefax
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