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Rechtliche Betreuung
Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten für sich zu regeln, sind es oft die Angehörigen, die sich in ihrer Not an die Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht wenden. Manchmal sind es aber auch Hinweise von Ärzten, der Hausverwaltung oder Banken, die bei der Betreuungsbehörde eingehen. Die Betreuung eines Menschen ist in allen Lebensbereichen möglich: Vermögenssorge, Vertretung vor Behörden und Gerichten, Unterstützung bei Wohnungsangelegenheiten und Gesundheitssorge.
Wir danken allen Mitarbeiter*innen für ihre kompetente und engagierte Arbeit in den vergangenen 26 Jahren!
Weitere Angebote des VdK:
Möchten Sie sich über das Thema rechtliche Betreuung
informieren, dann wenden Sie sich gerne an den
VdK-Betreuungsverein.
Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V.
Betreuungsverein Reinickendorf
Scharnweberstraße 100
13405 Berlin
Telefon: 030 / 49 76 96 45
Fax: 030 / 49 76 96 20
E-Mail: betreuungsverein.berlin@vdk.de
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