Rechtsberatung
Eine individuelle Beratung und Vertretung im Sozialrecht ist die Domäne des Sozialverbands VdK Bayern.
Nah und kompetent: Die Rechtsberatung beim VdK Bayern
Verschaffen Sie sich mithilfe unserer Sozialrechtsberaterinnen und -berater Klarheit über Ihre sozialrechtlichen Ansprüche. Das VdK-Team vor Ort bringt Ihre Anträge und Widersprüche erfolgreich auf den Weg. Denn unseren Expertinnen und Experten macht im Sozialrecht so schnell niemand etwas vor. Ein weiterer Vorteil für Sie: Eine Geschäftsstelle des Sozialverbands VdK Bayern ist ganz in Ihrer Nähe.
Bei konkreten Fallfragen und einzuhaltenden Fristen vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin bei der für Sie Externer Link:zuständigen VdK-Geschäftsstelle.
Unsere Kompetenz in Zahlen
Fragen und Antworten zur Rechtsberatung
Unsere VdK-Rechtsexperten vertreten Sie in folgenden Rechtsgebieten:
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
zum Beispiel: gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (wie „Kur“ und Umschulung) - Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
zum Beispiel: Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das ZBFS, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
zum Beispiel: Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
zum Beispiel: Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (wie „Kur“) - Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
zum Beispiel: Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim) - Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
zum Beispiel: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
zum Beispiel: Bürgergeld über das Jobcenter - Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
zum Beispiel: Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit - Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV, SVG, IfSG)
zum Beispiel: Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden, Soldatenversorgung
Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit. Mit diesen Tipps sind Sie perfekt auf das Beratungsgespräch vorbereitet.
Bitte beachten bei einer Terminvereinbarung in unseren Geschäftsstellen:
- Vereinbaren Sie im Vorfeld persönlich oder telefonisch einen Termin mit Ihrer Externer Link:Kreisgeschäftsstelle.
- Zu diesem Beratungstermin bringen Sie bitte alle Ihren Fall betreffenden Unterlagen mit.
- Soll Widerspruch oder Klage eingelegt werden, benötigen wir dringend den aktuellen Bescheid und/oder Widerspruchsbescheid.
- Bei Rentenberatungen legen Sie uns bitte eine aktuelle Rentenauskunft vor. Diese können Sie direkt bei derExterner Link: Deutschen Rentenversicherung anfordern.
- Mitglieder, die gehörlos sind, bitten wir, am besten schriftlich (per FAX oder E-Mail) einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit der Firma Verbavoice zusammen.
- Bitte beachten Sie außerdem unsere Kostenpauschale bei Widersprüchen, Klagen und Berufungen.
Jedes Mitglied, das unsere sozialrechtliche Vertretung in Anspruch nimmt leistet grundsätzlich eine Kostenpauschale. Bei einer Mitgliedsdauer von 10, 15 bzw. 20 Jahren reduzieren sich die Kostenpauschalen.
Laut unserer Satzung zahlen unsere Mitglieder den monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von sieben Euro sowie die Kosten für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren. Mit Beschluss des Landesausschusses vom 20.11.2010 wurden auf Grundlage von § 10 Absatz 2 der Satzung unserer Externer Link:Vereinssatzung folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Rechtsmittelverfahren festgelegt. Besteht die Mitgliedschaft seit weniger als einem Jahr, werden zudem bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus fällig (maximal 168 Euro). Die darüber hinaus tatsächlich anfallenden Kosten werden vom Verband getragen.
Antragsverfahren: kostenfrei
Widerspruchsverfahren 40 €
bei 10 Jahren Mitgliedschaft 25 €
bei 15 Jahren Mitgliedschaft 15 €
bei 20 Jahren Mitgliedschaft 05 €
Klageverfahren 60 €
bei 10 Jahren Mitgliedschaft 40 €
bei 15 Jahren Mitgliedschaft 30 €
bei 20 Jahren Mitgliedschaft 20 €
Berufungsverfahren 110 €
bei 10 Jahren Mitgliedschaft 80 €
bei 15 Jahren Mitgliedschaft 60 €
bei 20 Jahren Mitgliedschaft 40 €
Der Sozialverband VdK Bayern ermöglicht die sichere Übertragung von Unterlagen durch Mitglieder an ihre zuständige VdK-Geschäftsstelle. Über unser Online-Formular können Sie Ihrer Geschäftsstelle einfach und bequem die erforderlichen Schriftstücke zu Ihrem Anliegen (zum Beispiel ärztliche Bescheinigungen, Atteste, Bescheide) zukommen lassen. Wie Sie Ihre Unterlagen hochladen können, zeigen wir Ihnen in unserem Externer Link:Service-Bereich.
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Sie brauchen einen Beratungstermin? Oder Hilfe beim Antrags-, Widerspruchs- und Klageverfahren?
Die richtige Stelle in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Externer Link:Geschäftsstellensuche.