Rechtsgebiete
Im Zweifelsfall bestens beraten: Erfahrene Experten helfen VdK-Mitgliedern aus dem Paragrafen-Dschungel – durch Beratung und Vertretung gegenüber Behörden (z.B. ZBFS), Versicherungsträgern (z.B. Deutsche Rentenversicherung) und vor den Sozialgerichten – hochprofessionell und bis zur letzten Instanz. In folgenden Rechtsbereichen vertreten Sie die VdK-Rechtsexperten:
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
z.B. gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (z.B. „Kur“ und Umschulung) - Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
z.B. Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das ZBFS, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
z.B. Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
z.B. Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (z.B. „Kur“) - Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
z.B. Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (z.B. Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim) - Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung - Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
z.B. Bürgergeld über das Jobcenter - Sozialhilferecht und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
z.B. Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit - Soziales Entschädigungsrecht (OEG, BVG, SVG, IfSG)
z.B. Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden