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Im Zweifelsfall bestens beraten: Erfahrene Experten helfen VdK-Mitgliedern aus dem Paragrafen-Dschungel – durch Beratung und Vertretung gegenüber Behörden (z.B. ZBFS), Versicherungsträgern (z.B. Deutsche Rentenversicherung) und vor den Sozialgerichten – hochprofessionell und bis zur letzten Instanz. In folgenden Rechtsbereichen vertreten Sie die VdK-Rechtsexperten:
z.B. gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten sowie medizinische und berufliche Reha (z.B. „Kur“ und Umschulung)
z.B. Anerkennung, Erhöhung oder Herabsetzung eines Grades der Behinderung durch das ZBFS, Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung
z.B. Entschädigung bei Unfällen in der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg und bei Berufskrankheiten, Verletztengeld und Verletztenrente
z.B. Hilfsmittel und Heilbehandlung für Kassenpatienten, Krankengeld und medizinische Reha (z.B. „Kur“)
z.B. Anerkennung eines Pflegegrades, Leistungen für Pflegebedürftige (z.B. Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Pflegegeld, Pflegedienst und Pflegeheim)
z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld sowie Sperrzeiten und Sanktionen (Agentur für Arbeit), Gleichstellung
z.B. Bürgergeld über das Jobcenter
z.B. Sozialhilfe und Grundsicherung bei geringer Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Hilfe zur Pflege bei Bedürftigkeit
z.B. Entschädigung von Opfern bei Gewalttaten und Anschlägen, Entschädigung von Kriegs- und Wehrdienstopfern, Entschädigung bei Impfschäden
Schlagworte Rechtsgebiete | Sozialrecht
Bei konkreten Fallfragen und einzuhaltenden Fristen vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin bei der für Sie zuständigen VdK-Geschäftsstelle:
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