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Jedes Mitglied, das unsere sozialrechtliche Vertretung in Anspruch nimmt leistet grundsätzlich eine Kostenpauschale. Bei einer Mitgliedsdauer von 10, 15 bzw. 20 Jahren reduzieren sich die Kostenpauschalen.
Laut unserer Satzung zahlen unsere Mitglieder den monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 6 Euro sowie die Kosten für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren. Mit Beschluss des Landesausschusses vom 20.11.2010 wurden auf Grundlage von § 10 Abs. 1 S. 3 Buchstabe d) unserer Vereinssatzung (https://www.vdk.de/permalink/3198) folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Rechtsmittelverfahren festgelegt. Besteht die Mitgliedschaft seit weniger als 1 Jahr, werden zudem bis zu zwei Jahresbeiträge im Voraus fällig (maximal 144 EUR). Die darüber hinaus tatsächlich anfallenden Kosten werden vom Verband getragen.
Antragsverfahren: kostenfrei
Widerspruchsverfahren 40 €
bei 10 Jahren Mitgliedschaft 25 €
bei 15 Jahren Mitgliedschaft 15 €
bei 20 Jahren Mitgliedschaft 05 €
Klageverfahren 60 €
bei 10 Jahren Mitgliedschaft 40 €
bei 15 Jahren Mitgliedschaft 30 €
bei 20 Jahren Mitgliedschaft 20 €
Berufungsverfahren 110 €
bei 10 Jahren Mitgliedschaft 80 €
bei 15 Jahren Mitgliedschaft 60 €
bei 20 Jahren Mitgliedschaft 40 €
Schlagworte Eigenbeteiligung | Verfahrenskosten
Bei konkreten Fallfragen und einzuhaltenden Fristen vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin bei der für Sie zuständigen VdK-Geschäftsstelle:
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