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Eigentlich suchte VdK-Mitglied Frank Schulz aus dem mittelfränkischen Pleinfeld beim VdK Rat für seine Frau Melanie Weber, die ihn pflegt. Womit der Rollstuhlfahrer nicht gerechnet hatte: VdK-Kreisgeschäftsführerin Andrea Estner konnte für das Ehepaar ein ganzes Leistungspaket schnüren, das dem Betroffenen nun rund 300 Euro jeden Monat an Krankenversicherungsbeiträgen spart.
Den 22. März 2016 wird Frank Schulz bestimmt nicht mehr vergessen. Er war beruflich mit seinem Lkw unterwegs und verunglückte schwer. Sechs Monate lag der damals 57-Jährige im Krankenhaus. Die schockierende Diagnose: „Ich bin vom Bauchnabel abwärts gelähmt“, erklärt Schulz. Seitdem kann der Wahlbayer nicht mehr arbeiten. Er erhält eine Rente sowie Pflegegeld. Beide Leistungen bezieht er von der Berufsgenossenschaft, weil es sich um einen Arbeitsunfall handelte.
Seine Frau Melanie Weber pflegt seitdem den 60-Jährigen. „Sie arbeitet in einer Gärtnerei und hat ihre Arbeitszeit reduziert, um mich zu unterstützen“, sagt er dankbar. „Allerdings haben wir uns um die Rente von Melanie gesorgt, weil für die Zeit, während sie mich pflegt, niemand für sie Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat.“ Doch wer ist dafür zuständig?
Mit dieser Frage ging Frank Schulz in die Beratung zu Andrea Estner, Geschäftsführerin des VdK-Kreisverbands Weißenburg-Gunzenhausen. Erst einmal hat die Sozialrechtsberaterin dafür gesorgt, dass die Pflegebedürftigkeit des Ratsuchenden eingestuft worden ist. Das Ergebnis: Pflegegrad 3. Die Einstufung war Voraussetzung dafür, dass die Ehefrau nun durch die Pflegeversicherung unfallversichert ist und ihr zudem Rentenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Ebenfalls beantragte die VdK- Expertin für den Rollstuhlfahrer das bayerische Landespflegegeld.
Obendrein fand die Kreisgeschäftsführerin heraus, dass der vierfache Vater zu hohe Krankenversicherungsbeiträge bezahlt hatte. Der Grund: „Das Mitglied war freiwillig krankenversichert, weil es aufgrund einer früheren Selbstständigkeit die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner bei Rentenbeginn nicht erfüllte“, so Andrea Estner.
Doch sie überprüfte das im Fall von Frank Schulz. Denn im Zuge einer Rechtsänderung im August 2017 werden pauschal drei Jahre für jedes Kind den Mitgliedszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung gleichgestellt. Hintergrund: Wer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens nicht zu 90 Prozent gesetzlich versichert ist, muss sich als Rentner freiwillig krankenversichern (9/10-Regelung).
Mit der Anrechnung der Pflichtversicherungszeiten für vier Kinder kam das VdK-Mitglied nun in die Krankenversicherung der Rentner hinein. Dank der Hilfe von Andrea Estner zahlt Schulz nun rund 300 Euro im Monat weniger an Krankenversicherungsbeiträgen. Der sportliche und naturverbundene Rentner, der am Stettiner Haff aufgewachsen ist, freut sich und möchte das Geld nun für Freizeitaktivitäten ausgeben. So hat er sich im vergangenen Jahr einen Traum erfüllt: einen Flug über seine Wahlheimat. „Ich wollte das Fränkische Seenland von oben sehen. Es war einfach toll“, schwärmt er.
Elisabeth Antritter
Schlagworte So hilft der VdK
Bei konkreten Fallfragen und einzuhaltenden Fristen vereinbaren Sie am besten gleich einen Beratungstermin bei der für Sie zuständigen VdK-Geschäftsstelle:
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