Sozialverband VdK Bayern e.V.
Rechtsberatung
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Sozialrecht ist unsere Stärke
Die VdK-Rechtsberatung auf den Gebieten Rente, Leben mit Behinderung, Gesundheit und Pflege ist einzigartig – auch im Preis-Leistungsverhältnis. Erfahrene Experten beraten unsere Mitglieder, helfen zum Beispiel bei Anträgen und Widersprüchen und begleiten sie in Klageverfahren vor Gericht. Jedes Jahr erkämpft der VdK für seine Mitglieder in zahlreichen gerichtlichen Verfahren Millionen an Nachzahlungen.
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Im Zweifelsfall bestens beraten: Erfahrene Experten helfen VdK-Mitgliedern aus dem Paragrafen-Dschungel – durch Beratung und Vertretung gegenüber Behörden (z.B. ZBFS), Versicherungsträgern (z.B. Deutsche Rentenversicherung) und vor den Sozialgerichten – hochprofessionell und bis zur letzten Instanz. In folgenden Rechtsbereichen vertreten Sie die VdK-Rechtsexperten: |
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In dringenden Fällen können Sie gegen einen Bescheid selbst Widerspruch, gegen einen Widerspruchsbescheid selbst Klage oder gegen ein Urteil des Sozialgerichts selbst Berufung zur Fristwahrung erheben und dazu unsere folgenden Musterschreiben verwenden. |
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Damit wir schnell und umfassend für Sie tätig werden können, bringen Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Beratungstermin mit. Mit diesen Tipps sind Sie perfekt auf das Beratungsgespräch vorbereitet. |
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Jedes Mitglied, das unsere sozialrechtliche Vertretung in Anspruch nimmt leistet grundsätzlich eine Kostenpauschale. Bei einer Mitgliedsdauer von 10, 15 bzw. 20 Jahren reduzieren sich die Kostenpauschalen. |
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Der Sozialverband VdK Bayern ermöglicht die sichere Übertragung von Unterlagen durch Mitglieder an ihre zuständige Kreisgeschäftsstelle. Über unser Online-Formular können Sie Ihrer VdK-Geschäftsstelle einfach und bequem die erforderlichen Schriftstücke zu Ihrem Anliegen (zum Beispiel ärztliche Bescheinigungen, Atteste, Bescheide, usw.) zukommen lassen. |
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In unserer Serie "So hilft der VdK" berichten wir in der VdK-Zeitung immer wieder über echte Fälle aus der Sozialrechtsberatung in Bayern, bei denen VdK-Mitgliedern zu ihrem Recht verholfen wurde. Erhalten Sie mit unseren Fällen einen Einblick in die Arbeit des Sozialverbands VdK. |
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Bezieher von bayerischem Landespflegegeld, deren Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht abgelehnt wird, sollten innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheids Widerspruch erheben, rät der VdK. Einen entsprechenden Mustervordruck erhalten VdK-Mitglieder kostenfrei in den bayerischen VdK-Geschäftsstellen. Derzeit führt der VdK Bayern ein Musterstreitverfahren von zwei betroffenen Mitgliedern durch. |
weiter25.07.2022 | Daniel Overdiek
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Der Sozialverband VdK warnt vor der Pflegeberatung einer Firma, die verspricht, vermeintliche Ansprüche von Pflegebedürftigen bei den Pflegeleistungen durchzusetzen. |
weiter29.07.2022 | Annette Liebmann
© Thorben Wengert/pixelio.de
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