29. September 2023
VdK-Zeitung Archiv

Der Minijob war ein großer Fehler

Susan Vogel hat trotz Erwerbsminderung keinen Rentenanspruch

Die Krebsdiagnose war ein schwerer Schlag für VdK-Mitglied Susan Vogel aus Bobingen bei Augsburg. Dass ihre Erkrankung direkt in die Armut führt, war der nächste Schock. Sie hatte immer gearbeitet – jedoch zuletzt in einem Minijob. Das wurde ihr zum Verhängnis.

Auf dem Foto sieht man eine Frau in einem Zimmer stehen. Sie hält einen Wischmob in ihren Händen und wischt den Boden.
Viele Frauen putzen im Minijob. | © rawpixel

Seit zehn Jahren kämpft die 58-jährige Susan Vogel gegen den Krebs. Die Hoffnung will sie trotz kräftezehrender Behandlungen nicht aufgeben. Und sie hat sich etwas vorgenommen: „Ich will andere warnen, damit sie nicht denselben Fehler machen wie ich.“

Ihr Fehler: Wie vielen Frauen mit Kindern erschien es ihr am einfachsten, im Minijob zu arbeiten. Das Geld fürs Putzen kam eins zu eins in die Familienkasse. Sozialversicherungsbeiträge zahlte Susan Vogel nicht. „Mir hatte niemand gesagt, dass das wichtig ist. Darüber müsste viel besser informiert werden“, findet sie. Seit ihrer Lehre hatte sie immer Vollzeit gearbeitet. Wenn die Kinder aus dem Gröbsten raus sind, wollte sie sich wieder eine feste Stelle suchen.

Als sie erkrankte, war sie schockiert: keine Lohnfortzahlung, kein Krankengeld. Und obwohl sie aufgrund ihrer Diagnose als nicht mehr arbeitsfähig gilt, bekommt sie keine Erwerbsminderungsrente. Der Minijob hat den Anspruch zunichte gemacht, die Wartezeit ist nicht erfüllt (siehe Kasten).

Ihr Mann hat 2200 Euro Einkommen. Zu viel für Bürgergeld. Doch es drücken die Schulden. Vor ein paar Jahren wandelte die Bank einen Dispo- nicht in einen normalen Kredit um. Das Ehepaar musste notgedrungen einen teuren Kredit bei einer Privatbank aufnehmen, um für den täglichen Bedarf einzukaufen. Kürzlich sagte ein Arzt zu Susan Vogel: „Machen Sie sich eine schöne Zeit, gehen Sie mal ein Eis essen.“ Darüber kann sie nur bitter lachen: „5,50 Euro kostet ein Eisbecher, das ist nicht drin.“
Inzwischen hat sie gelernt, ihren Stolz hinunterzuschlucken. Aus Spenden bekam sie eine Brille bezahlt und demnächst eine neue Winterjacke und warme Schuhe. Die Krankheit und die Geldsorgen nehmen ihr oft die Kraft, trotzdem wollte sie unbedingt mit der VdK-ZEITUNG sprechen: „Wenn nur eine sich wegen meiner Geschichte entscheidet, sich ordentlich zu versichern, habe ich was geschafft.“

Was bedeutet Wartezeit?

Für eine Erwerbsminderungsrente ist nicht nur der Gesundheitszustand ausschlaggebend. Zusätzlich muss eine „Wartezeit“ von fünf Jahren erfüllt sein. Das bedeutet: Mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen Antragstellende in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) versichert gewesen sein, also Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt haben.

Zusätzlich müssen während der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein, üblicherweise während einer angestellten Tätigkeit.

Es gibt einige Ausnahmen von diesen Regelungen. Diese sind jedoch sehr eng gefasst, zum Beispiel wenn ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit Ursache der Erwerbsminderung ist.

Der Sozialverband VdK fordert eine Sozialversicherungspflicht vom ersten Euro an, also auch für Minijobs. Damit wären Härten wie bei Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit etwas abgefedert.

Dr. Bettina Schubarth

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