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Die Rechtsberatung ist die Kerndienstleistung des VdK. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhelfen unseren Mitgliedern zu denjenigen Sozialleistungen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben. „Braucht es dazu den VdK?“ Ja, denn nicht selten werden zum Beispiel gesetzlich Krankenversicherte mit ihren berechtigten Anliegen von den Krankenkassen erst einmal abgewiesen.
Schon lange werden viele Krankengeldempfänger von ihrer Krankenkasse in aufdringlicher Art per Anruf aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen, damit diese die Krankengeldzahlung einstellen kann. Jetzt berichtet das Bundesamt für Soziale Sicherung, dass Angestellte von Krankenkassen dazu angehalten werden, Versicherte aufzufordern, keinen Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid einzulegen oder diesen wieder zurückzunehmen.
Regelmäßig kommt es auch vor, dass Bescheide nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden, um womöglich den Eindruck zu erwecken, dass keine Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt werden können. Das ist falsch. Der VdK Bayern unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Michael Pausder
Landesgeschäftsführer
Schlagworte Kolumne | Auf den Punkt | Michael Pausder | Widerspruch
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