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Eine 85-jährige Frau beklagte sich kürzlich bei mir, dass es kaum mehr gedruckte Fahrpläne für Bus und Bahn gebe, sondern diese nur noch digital abrufbar seien. Sie sei jedoch dazu nicht in der Lage und fühle sich dadurch abgehängt und diskriminiert. Hier lohnt sich ein Blick in unser Grundgesetz. Da ist im Artikel 5 die „Informationsfreiheit“ geregelt, also das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Deshalb müsste meines Erachtens die gedruckte Variante einer Information, wie zum Beispiel ein Fahrplan, immer noch parallel zur digitalen Fassung angeboten werden.
Dasselbe sollte für die Kundenkommunikation von Banken gelten. Ganz besonders Fortschrittsgläubige setzen künftig ja auf so genannte „Künstliche Intelligenz“ (KI), auch in der Juristerei. Eine Maschine oder eine Software könnte dann eine Anwaltsauskunft ersetzen. Aber keine Sorge: Bei unserer VdK-Sozialrechtsberatung können Sie sicher sein, dass Sie es auch in Zukunft mit echten Menschen zu tun haben werden, die Ihnen mit ihrer „Natürlichen Intelligenz“, also mit Herz und viel Verstand, zu Ihrem Recht verhelfen.
Michael Pausder
Landesgeschäftsführer
Schlagworte Kolumne | Künstliche Intelligenz | Digitalisierung
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