6. Dezember 2022
VdK-Zeitung Archiv

Gut vorbereitet für den Fall der Fälle

Neue Broschüre und Vorträge zur Vorsorge für Krankheit, Unfall und Alter

Was passiert, wenn ich nach einem Unfall oder wegen einer schweren Krankheit nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Wer regelt dann meine finanziellen Angelegenheiten, wer organisiert meine Pflege und alles andere? Welche Wünsche habe ich für diesen Fall, und wie werden diese beachtet? Solche Fragen beschäftigen viele Menschen. Eine VdK-Sonderausgabe des Beck-Verlags und eine Vortragsreihe des VdK Bayern geben Antworten.

Eine Frau unterschreibt ein Formular. Eine andere Frau schaut ihr dabei über die Schulter.
Die eigene Tochter ist im Notfall nicht automatisch vertretungsberechtigt. Deshalb sind entsprechende Vollmachten wichtig. | © Sozialverband VdK

Hand aufs Herz: Haben Sie schon „für den Fall der Fälle“ alle Formulare für eine Vollmacht, eine Betreuungs- und eine Patientenverfügung ausgefüllt? Nein? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist schwierig. Deshalb schieben viele Menschen sie immer wieder hinaus.

Um den Vorsatz in die Tat umzusetzen, für sich selbst, für die Familie und den engen Freundeskreis Klarheit zu schaffen, unterstützt der VdK Bayern seine Mitglieder. In Kooperation mit dem renommierten Münchner Fachverlag C.H.Beck erscheint zeitgleich mit der Verlags­ausgabe die Neuauflage der Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ als VdK-Sonderausgabe. Diese wird bei VdK-Veranstaltungen ab Anfang 2023 kostenlos an VdK-Mitglieder abgegeben.

Ehegatten-Vertretung

Die neue, 21. Auflage berücksichtigt wichtige rechtliche Neuerungen der Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. In medizinischen Akutsituationen dürfen sich Ehegatten künftig auch ohne Vorlage entsprechender Vollmachten in der Gesundheitssorge für längstens sechs Monate vertreten. Die anderen Aufgabenkreise wie Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge oder Behördenangelegenheiten darf auch künftig der Ehegatte nicht automatisch übernehmen.

Sie wollen sich das ganze Thema lieber direkt von einer Expertin erläutern lassen? Susanne Sickert vom VdK-Ressort „Leben im Alter“ bietet am 25. Januar 2023, um 15 Uhr einen kostenlosen Online-Vortrag an. Hier werden auch die ab 2023 geltenden Neuerungen im Betreuungsrecht erklärt.

Weitere Termine für kostenlose Online-Vorträge zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden im ersten Halbjahr 2023 zu diesen Terminen statt: 15. Februar (18 Uhr), 22. März (15 Uhr), 26. April (15 Uhr), 24. Mai (15 Uhr), 21. Juni (15 Uhr), 19. Juli (15 Uhr).

Eine vorherige Anmeldung zu den Vorträgen ist unbedingt erforderlich. Zur Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Internetzugang sowie ein damit verbundenes Gerät wie Tablet, Smartphone oder Laptop. Zwei Tage vor dem jeweiligen Vortrag erhalten Sie den Zugangslink per E-Mail zugeschickt.

Informationen und Anmeldungen zu VdK-Online-Vorträgen

Telefon: (089) 2117-172 oder -133
E-Mail: lebenimalter.bayern@vdk.de
Internet: www.vdk-bayern-seminare.de/programm/online-vortragsreihe

Dr. Bettina Schubarth

Schlagworte Vorsorge | Vollmacht | Altersvorsorge | Broschüre | C.H.Beck | Online-Vortrag | Vorsorge-Vollmacht | Patientenverfügung

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