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Gehörlose Menschen können ab sofort eine Einmalzahlung über 145 Euro beantragen. Darauf weist das Zentrum Bayern, Familie und Soziales (ZBFS) hin.
Um ihren Alltag gut bewältigen zu können, entstehen für gehörlose Menschen oft hohe Mehrkosten, beispielsweise für das Gebärdensprachdolmetschen. Der VdK Bayern fordert deshalb schon länger die Einführung eines bayerischen Gehörlosengelds analog zum Blindengeld, um diesen Mehraufwand auszugleichen. Nach einem Landtagsbeschluss gibt es nun zumindest eine einmalige Zahlung.
Auf Antrag beim ZBFS können gehörlose Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und für die zum 1. Juni 2022 das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis eingetragen war, 145 Euro als Einmalzahlung erhalten. Dieses Geld sei anrechnungsfrei und an keinen bestimmten Verwendungszweck gebunden, betont das ZBFS. Die Anträge können ab sofort und noch bis zum 28. Februar 2023 gestellt werden. Auskünfte erteilen auch die VdK-Kreisgeschäftsstellen.
Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen gibt es unter dieser Adresse: www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung
Bsc
Schlagworte Gehörlose Menschen | Gebärdensprachdolmetschen | Gehörlosengeld | Einmalzahlung
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