20. September 2022
VdK-Zeitung Archiv

Ehrenamt braucht Bildungszeit

VdK Bayern fordert bezahlte freie Tage für Seminare und Schulungen

In Bayern und in Sachsen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachen Weiterbildung immer noch das Nachsehen. Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern gibt es hier keinen Anspruch auf bezahlte freie Tage im Jahr, die für persönliche Weiterbildung verwendet werden können. Dies ist auch für die Qualifizierung des Ehrenamts von großem Nachteil. Der VdK fordert deshalb, dass Bayern endlich nachzieht. Doch die Blockade in der Staatsregierung ist deutlich.

Symbolbild: Zwei Frauen pflanzen ein Bäumchen
Wer sich für die Gemeinschaft einsetzen will, braucht Unterstützung. Bildungzeit fürs Ehrenamt ist ein wichtiger Baustein. | © Sozialverband VdK Deutschland

„Bayern braucht ein Bildungszeitgesetz“, sagt Ulrike Mascher, Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern. „Für Ehrenamtliche wäre das eine besonders zielgenaue staatliche Unterstützung für ihr Engagement.“ Damit widerspricht sie Sozialministerin Ulrike Scharf. Diese hatte ein solches Gesetz, das Erwerbstätigen in Bayern Möglichkeiten zur Weiterbildung in Form von „Bildungsurlaubstagen“ ermöglichen würde, in einer Pressemitteilung als „wirkungslos“ abgelehnt. „Die Förderung des Ehrenamts ist in Bayern sogar als Staatsziel in der Verfassung verankert. Ein Bildungszeitgesetz würde dies glaubhaft belegen“, hält Mascher dagegen.

Anreize schaffen

Die Corona-Pandemie hat in den bayerischen Vereinen und Organisationen im Ehrenamt Spuren hinterlassen. Für viele Engagierte war diese Zeit ein großer Einschnitt, nicht wenige nehmen ihr Ehrenamt nicht wieder auf.
Zudem müssen berufstätige Bürgerinnen und Bürger in Bayern, die sich grundlegende Kenntnisse für ein Ehrenamt aneignen wollen, auf ihre regulären Urlaubstage zurückgreifen, um Seminare und Fortbildungen zu besuchen. „Wer Verantwortung in einem Vereinsvorstand, als Kassiererin oder als Schriftführer übernehmen will, braucht umfangreiches Wissen. Gerade jüngeren Menschen müssen Anreize geboten werden, sich in diese Tätigkeiten einzuarbeiten. Wenn die Staatsregierung das vielfältige Vereinsleben in Bayern erhalten und fördern will, ist die Bildungszeit ein notwendiger Baustein“, so Mascher.

Der VdK Bayern ist Teil des Bündnisses „Bildungsfreistellungszeit für Beschäftigte in Bayern“. Zusammen mit 23 weiteren Organisationen fordert das Bündnis eine gesetzliche Regelung zur bezahlten Bildungsfreistellung für alle Erwerbstätigen für mindestens zehn Tage in zwei Jahren. Dies ist das übliche Maß in anderen Bundesländern.

In den letzten Jahren hat der Weiterbildungsbedarf im Ehrenamt zugenommen. Das ist auch die Erfahrung beim VdK Bayern. Rechtliche Hintergründe sind komplexer geworden, Versicherungsfragen sorgen für Verunsicherung, Organisationsfragen sind oft kompliziert. Die Referentinnen und Referenten des VdK-Ressorts Ehrenamt haben deshalb ein Beratungstelefon etabliert (siehe Kasten unten). Hier werden Einzelfragen von VdK-Ehrenamtlichen beantwortet. Willkommen sind aber auch Fragen von VdK-Mitgliedern oder Noch-Nicht-Mitgliedern, die sich für ein Ehrenamt in Bayerns größtem Sozialverband interessieren. Das Angebot ist vielfältig: vom klassischen Vorstandsehrenamt in einem VdK-Ortsverband bis hin zu ergänzenden Ehrenämtern, etwa als Pflegebegleiterin, als Berater für Barrierefreiheit, als VdK-Lotse, als Betreuer des Internetauftritts oder als VdK-Freizeitbegleiterin.

VdK schult Ehrenamtliche

Der VdK Bayern sorgt mit seinem umfangreichen Schulungsprogramm dafür, dass alle gut und sicher ins VdK-Ehrenamt starten und begleitet werden. In Tages- oder Mehrtagesseminaren, vor Ort oder online, wird das notwendige Rüst­zeug vermittelt. Perfekt wäre es, wenn dafür nicht der Jahresurlaub geopfert werden müsste, sondern auch in Bayern Bildungsurlaub genommen werden könnte.

Tipp: Anfang Oktober erscheint das VdK-Seminarprogramm 2023. Stöbern Sie einfach im umfangreichen Seminarprogramm: www.vdk-bayern-seminare.de

Ehrenamtstelefon

Telefon (0 89) 21 17 - 111

Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr

ehrenamt.bayern@vdk.de

Dr. Bettina Schubarth

Schlagworte Bildungszeitgesetz | Weiterbildung | Fortbildung | Ehrenamt | Bildungsfreistellungszeit | Schulungsprogramm Ehrenamt | Bildungsurlaub | Qualifizierung

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