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Bündnis 90/Die Grünen haben im Landtag einen „Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)“ vorgelegt. Der VdK begrüßt die Pläne, vermisst darin jedoch, dass auch die Privatwirtschaft in Sachen Barrierefreiheit in die Pflicht genommen wird.
„Bayern barrierefrei 2023“: Dieses Ziel hatte der ehemalige Ministerpräsident Horst Seehofer 2013 in seiner Regierungserklärung groß angekündigt. Bayern sollte demnach innerhalb eines Jahrzehnts im gesamten öffentlichen Raum und im ÖPNV barrierefrei gemacht werden. Doch von der damaligen Verheißung ist Bayern heute nach wie vor weit entfernt. „Das Programm ist eine Mogelpackung“, empörte sich die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze. Bündnis 90/Die Grünen wollen nun eine Offensive starten.
Bei einer Pressekonferenz in München wurde der „Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und anderer Gesetze – Barrierefreiheitsgesetz für Bayern“ vorgestellt. Unter anderem soll die Pflicht zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen und Behörden vorgeschrieben werden. „Inklusion umfasst so viel. Beispielsweise elektrische Türöffner, behindertengerechte Toiletten, Apps, die die Inhalte von Webseiten vorlesen, oder Informationen in Leichter Sprache“, zählte Schulze auf. Auch neu angeschaffte Software in Verwaltungen muss barrierefrei sein. Es gelte außerdem, die Beratungskompetenzen im Freistaat zu stärken. So soll eine neue „Landesfachstelle für Barrierefreiheit“ gegründet werden, die Behörden bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützt, berichtete Grünen-Sprecherin Kerstin Celina.
Mit einem solchen Gesetz würden aus Sicht des VdK Bayern wichtige Änderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention vollzogen. 1,93 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns haben eine Behinderung, davon sind 1,22 Millionen schwerbehindert. Mangelnde Barrierefreiheit betrifft jeden elften Menschen in Bayern. Der VdK kritisiert jedoch, dass im Grünen-Entwurf die Privatwirtschaft und private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen von der Verpflichtung, Barrierefreiheit herzustellen, weiterhin verschont bleiben.
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Schlagworte Barrierefreiheit | Barrierefreiheitsgesetz für Bayern | Behindertenrechtskonvention | Inklusion | Landesfachstelle für Barrierefreiheit
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