29. August 2022
VdK-Zeitung Archiv

Nächstenpflege am Limit

Sozialpolitischer Ausschuss informiert sich zur aktuellen VdK-Kampagne

Die Mitglieder des sozialpolitischen Ausschusses des VdK Bayern trafen sich zum Austausch in der Münchner VdK-Landesgeschäftsstelle. Auf der Tagesordnung: Daten zur „Nächstenpflege“.

Gruppenbild
Der sozialpolitische Ausschuss tagte in München unter der Leitung von Vorsitzendem Rudi Göbel (links). | © Dr. Bettina Schubarth

Ausschussvorsitzender Rudi Göbel dankte Claudia Spiegel, Abteilungsleiterin Sozialpolitik, für die Vorbereitung der Sitzung. Er begrüßte Landesvorsitzende Ulrike Mascher, Landesausschussvorsitzenden Erwin Manger sowie Landesgeschäftsführer Michael Pausder und dessen Stellvertreter Marian Indlekofer sehr herzlich.

Ines Huber, Referentin Sozialpolitik, stellte einige Ergebnisse der VdK-Pflegestudie vor. So pflegen 57 Prozent schon mehr als drei Jahre ein Familienmitglied. Nur 9,7 Prozent haben bisher die gesetzlichen Freistellungsoptionen für Arbeitnehmende genutzt. Viele geben an, diese gar nicht zu kennen, andere können die Einkommensverluste nicht ausgleichen.

Dass viele Entlastungsangebote nicht abgerufen werden, könnte auch daran liegen, dass diese nicht zur individuellen Pflegesituation passen, vermutet Huber: „Die Erkrankung des Pflegebedürftigen, das Alter der Pflegeperson, oder ob beide im gemeinsamen Haushalt leben: Solche Daten sind für passgenaue Entlastung wichtig, nicht nur der Pflegegrad.

Versorgungsmangel

Claudia Spiegel stellte weitere statistische Zahlen vor. Nur 12.225 Tagespflegeplätze gibt es in Bayern – und das bei mindestens 500.000 Pflegebedürftigen. Der VdK Bayern fordert zudem eine feste Quote an Kurzzeitpflegeplätzen, ebenso den Ausbau von Pflegestützpunkten, in denen individuelle Versorgungspläne erstellt werden.

Die „24-Stunden-Pflege“ sei kritisch zu sehen, so Spiegel. Denn die meisten Menschen, die aus Osteuropa über Vermittlungsagenturen kommen, sind nicht als Pflegekräfte ausgebildet. In den Haushalten droht ihnen oft Ausbeutung.

Es gilt aber deutsches Arbeitsrecht. Also maximal 48-Stunden-Woche, elf Stunden ununterbrochene Ruhezeiten und Mindestlohn“, sagte Spiegel. Hierzu hatte es ein viel beachtetes Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegeben. Spiegel zeigte sich skeptisch, dass es für den „grauen Pflegemarkt“ eine rechtlich saubere Lösung geben kann, wie sie im Ampel-Koalitionsvertrag versprochen wird.

Dr. Bettina Schubarth

Schlagworte Sozialpolitischer Ausschuss | Sozialpolitik | VdK-Pflegestudie | Pflege | Kurzzeitpflege | Pflegestützpunkte | grauer Pflegemarkt | #naechstenpflege

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