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Das Ziel „Bayern barrierefrei 2023“, das sich die Staatsregierung 2013 selbst gesetzt hat, ist nicht zu erreichen. Das wurde vom Regierungspartner der CSU, den Freien Wählern, in der Landtagsdebatte zum Haushalt 2022 erstmals klar ausgesprochen. Daran geglaubt hat die Staatsregierung vermutlich ohnehin nie wirklich.
Der Sozialverband VdK Bayern kritisiert diese offene Abkehr vom selbst gesteckten Ziel: „Das Inklusionsversprechen darf von der Staatsregierung nicht einfach einkassiert werden. Angesichts der seit Jahren steigenden Zahl der Schwerbehinderten im Freistaat ist es für den VdK Bayern unverständlich, warum so wenig in die Barrierefreiheit investiert wird“, erklärte Ulrike Mascher, Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern, am 5. Mai 2022 zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Der VdK Bayern fordert erheblich mehr staatliche Investitionen und die Verschärfung von gesetzlichen Regelungen, um allen Menschen in Bayern, unabhängig von Behinderung und Alter, die volle Teilhabe zu ermöglichen.
1,93 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner Bayerns haben eine Behinderung, davon sind 1,22 Millionen schwerbehindert. Das entspricht 9,35 Prozent der Bevölkerung. „Inklusion ist kein Nischenthema. Mangelnde Barrierefreiheit betrifft nicht eine kleine Minderheit, sondern jeden elften Menschen in Bayern“, betont Mascher. Der aktuelle Haushalt der Staatsregierung sieht 146 Millionen Euro für Maßnahmen zum Ausbau der Barrierefreiheit vor, immerhin der höchste Betrag seit 2018, was der VdK Bayern grundsätzlich sehr begrüßt.
„Weil in den Jahren zuvor Barrierefreiheit aber stets auf Sparflamme gekocht wurde, ist ein enormer Rückstau entstanden. Deswegen wird dieser Haushaltsposten wieder nicht genügen“, kritisiert Mascher. Von insgesamt 2969 staatlichen, öffentlich zugänglichen Gebäuden waren im Mai 2018 nur 1154 barrierefrei im Hinblick auf Zugänglichkeit, PKW-Stellplätze und Sanitärräume. Das entspricht einem Anteil von 39 Prozent.
Noch immer sind mehr als die Hälfte aller 1066 Bahnhöfe und Haltepunkte in Bayern nicht barrierefrei. Die regionalen Unterschiede sind groß: Während 2019 in Mittelfranken und Oberbayern 55 beziehungsweise 53 Prozent aller Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut waren, beträgt der Anteil in Schwaben nur 22 Prozent. Im Mittelfeld liegen Unterfranken (45 Prozent), Niederbayern (33 Prozent), Oberfranken (33 Prozent) und die Oberpfalz (31 Prozent). „Fehlende Barrierefreiheit des Öffentlichen Personennahverkehrs und damit mangelnder Komfort für alle hängt den ohnehin schwach strukturierten ländlichen Raum in Bayern noch weiter ab und erhöht den Druck auf die Ballungsräume“, warnt Mascher.
Laut einer Befragung des bayerischen Patienten- und Pflegebeauftragten Dr. Peter Bauer ist die Barrierefreiheit von medizinischen Einrichtungen für 55 Prozent der Menschen jeden Alters sehr wichtig. Aktuell sind aber nur elf Prozent aller bayerischen Arztpraxen weitgehend barrierefrei. „Der VdK fordert, dass bei jeder Neuvergabe und Übernahme eines Arztsitzes in Bayern die barrierefreie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Räume und Untersuchungsmöbel nachgewiesen werden muss. Auch Behindertenparkplätze vor Arztpraxen sollten Standard sein“, sagt Mascher. Der VdK weist darauf hin, dass bei der Ausstattung nicht nur an Menschen mit eingeschränkter Mobilität gedacht werden darf. Zur Barrierefreiheit gehören auch Orientierungshilfen für Sehbehinderte und Höranlagen für Hörgeschädigte.
Die stockenden Wohnungsbaumaßnahmen in Bayern spiegeln sich auch in der niedrigen Zahl barrierefreier Wohnungsangebote wider. Nur 2,4 Prozent aller Wohnungen sind barrierefrei, fast ein Viertel aller Wohnungen weist nicht ein einziges Merkmal an Barrierenreduktion auf, also zum Beispiel ausreichend breite Türen und Flure oder einen schwellenlosen Zugang.
„Die Vorschriften zum barrierefreien Bauen sind in der bayerischen Bauordnung sehr leicht zu umgehen. Bauherren müssen sich weder vor Überprüfungen noch vor Strafen fürchten. Der VdK fordert von der Staatsregierung eine striktere Fassung der bayerischen Bauordnung. Zudem muss die Streichung der KfW-Fördergelder für altersgerechten Bau und Umbau von der Bundesregierung wieder zurückgenommen und im Gegenteil noch aufgestockt werden“, so Mascher.
Dr. Bettina Schubarth
Schlagworte Bayern barrierefrei 2023 | Barrierefreiheit | Menschen mit Behinderung | Bahnhöfe | Teilhabe | Inklusion
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