9. Mai 2022
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Feste Abstellflächen für E-Tretroller

Erste Städte verschärfen die Regelungen, um gefährliche Stolperfallen auf Gehwegen zu vermeiden

Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 stellen „wild“ auf Gehwegen abgestellte Elektro-Tretroller eine Gefahr vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen dar.

Ein E-Scooter liegt auf dem Fußgängerweg
Kreuz und quer: „Wild“ abgestellte E-Scooter soll es in Düsseldorf und München künftig nicht mehr geben. In Münster dagegen sind die Regelungen (noch) nicht so streng. | © Eberhard Grünzinger

In Deutschland haben sich auf Gehwegen schon zahlreiche Unfälle mit den sogenannten E-Scootern ereignet. Häufig, weil die elektrisch betriebenen Tretroller kreuz und quer mitten auf dem Bürgersteig abgestellt wurden. Das Problem: Wenn jemand über einen auf dem Gehweg liegenden E-Tret­roller stolpert und sich verletzt, ist die Haftungsfrage ungeklärt. Weder die Verleihfirmen oder deren Versicherungen noch die Kommunen sehen sich in so einem Fall in der Verantwortung. Denn nach wie vor gibt es keine gesetzliche Regelung, die verbietet, dass die E-Scooter an beliebigen Stellen abgestellt werden.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert daher ausgewiesene, kon­trastreich markierte Abstellflächen, die mit einem Blindenlangstock ertastet werden können. Darüber hinaus sollten Nutzerinnen und Nutzer die Ausleihe eines E-Tretrollers nur auf diesen Flächen beenden dürfen. Weil im westfälischen Münster bereits einige blinde oder sehbehinderte Menschen über E-Scooter gestürzt waren, hatte der Verband die Stadt verklagt, um das Abstellen der Fahrzeuge an beliebigen Stellen künftig zu unterbinden.

Doch das Verwaltungsgericht Münster hat den DBSV-Forderungen im Februar einen Dämpfer versetzt. Die Stadt wurde zwar dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen und den Umgang mit den E-Tretrollern neu zu regeln. Der stationslose Verleih – also ohne feste Abstellplätze – wurde vom Gericht allerdings nicht untersagt.

Immerhin: Da die bisherige, auf Vertrauen basierende und mit den Anbieterfirmen vereinbarte „freiwillige Selbstverpflichtung“ laut Urteil nicht ausreichend ist, werde die Nutzung des öffentlichen Raumes nun unter verschärfte Bedingungen gestellt, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Münster. Spätestens zwölf Stunden nach Eingang von Beschwerden über E-Scooter müssen die Verleih­firmen reagieren. Diese werden zudem verpflichtet, ihre Hotline-­Telefonnummer an den Fahrzeugen deutlicher zu kennzeichnen. Bürgerinnen und Bürger könnten so behindernd abgestellte E-Tretroller direkt melden.

Nicht ausreichend

Für den DBSV gehen die neuen Regelungen in Münster nicht weit genug. Wie man es besser macht, zeigt sich derzeit in Frankfurt und in Düsseldorf. Dort entstehen fest definierte Abstellflächen. In Düsseldorf soll zudem ein Haltebügelsystem dafür sorgen, dass die Tret­roller nicht umfallen können.

Auch in München dürfen E-Scooter ab Mitte des Jahres innerhalb des Altstadtrings nur noch auf 40 dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Wird dies miss­achtet, läuft der Gebührenzähler weiter. Darüber hinaus müssen Nutzerinnen und Nutzer hier künftig ein Foto des korrekt abgestellten Tret­rollers an die Verleihfirma schicken.

Letzten Endes wäre es aber sinnvoll, wenn bundesweit einheitliche Richtlinien gelten. Denn eines ist klar: Solange E-Scooter irgendwo noch uneingeschränkt auf Gehwegen geparkt werden dürfen, stellen sie für blinde und sehbehinderte Menschen gefährliche Hindernisse dar. Weitere Unfälle sind damit vorprogrammiert.

Nach einem Unfall

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat für den Fall eines Unfalls mit einem E-Scooter folgende Tipps zusammengestellt:

  • Sorgen Sie dafür, dass die Polizei hinzugezogen wird und den Unfall aufnimmt.
  • Erbitten Sie fremde Hilfe oder die von Angehörigen, Freunden, Bekannten, Nachbarn.
  • Sorgen Sie für die Beweissicherung! Lassen Sie das Verleih­unternehmen und das kleine Versicherungskennzeichen am Heck des E-Scooters feststellen.
  • Lassen Sie möglichst aussagekräftige Beweisfotos der Unfallstelle/-situation sowie der Umgebung anfertigen.
  • Sichern Sie die Kontaktdaten von eventuellen Zeugen.
  • Dokumentieren Sie Ihre Körper- und Sachschäden, zum Beispiel durch ärztliche Atteste.
  • Je besser die Dokumentation, desto höher sind die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung eventueller Ansprüche auf Schadenersatz.
  • Informieren Sie auch Ihre Versicherungen (Unfall-, Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft) über den Unfall, damit diese Ihr Vorgehen gegen den/die Schädiger unterstützen. Nehmen Sie Kontakt mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband vor Ort auf und schildern Sie den Sachverhalt.

Mirko Besch

Schlagworte E-Tretroller | gefährliche Stolperfallen | E-Scooter

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