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Seit ihrer Zulassung im Juni 2019 stellen „wild“ auf Gehwegen abgestellte Elektro-Tretroller eine Gefahr vor allem für blinde und sehbehinderte Menschen dar.
In Deutschland haben sich auf Gehwegen schon zahlreiche Unfälle mit den sogenannten E-Scootern ereignet. Häufig, weil die elektrisch betriebenen Tretroller kreuz und quer mitten auf dem Bürgersteig abgestellt wurden. Das Problem: Wenn jemand über einen auf dem Gehweg liegenden E-Tretroller stolpert und sich verletzt, ist die Haftungsfrage ungeklärt. Weder die Verleihfirmen oder deren Versicherungen noch die Kommunen sehen sich in so einem Fall in der Verantwortung. Denn nach wie vor gibt es keine gesetzliche Regelung, die verbietet, dass die E-Scooter an beliebigen Stellen abgestellt werden.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert daher ausgewiesene, kontrastreich markierte Abstellflächen, die mit einem Blindenlangstock ertastet werden können. Darüber hinaus sollten Nutzerinnen und Nutzer die Ausleihe eines E-Tretrollers nur auf diesen Flächen beenden dürfen. Weil im westfälischen Münster bereits einige blinde oder sehbehinderte Menschen über E-Scooter gestürzt waren, hatte der Verband die Stadt verklagt, um das Abstellen der Fahrzeuge an beliebigen Stellen künftig zu unterbinden.
Doch das Verwaltungsgericht Münster hat den DBSV-Forderungen im Februar einen Dämpfer versetzt. Die Stadt wurde zwar dazu verurteilt, zeitnah für mehr Sicherheit auf ihren Gehwegen zu sorgen und den Umgang mit den E-Tretrollern neu zu regeln. Der stationslose Verleih – also ohne feste Abstellplätze – wurde vom Gericht allerdings nicht untersagt.
Immerhin: Da die bisherige, auf Vertrauen basierende und mit den Anbieterfirmen vereinbarte „freiwillige Selbstverpflichtung“ laut Urteil nicht ausreichend ist, werde die Nutzung des öffentlichen Raumes nun unter verschärfte Bedingungen gestellt, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Münster. Spätestens zwölf Stunden nach Eingang von Beschwerden über E-Scooter müssen die Verleihfirmen reagieren. Diese werden zudem verpflichtet, ihre Hotline-Telefonnummer an den Fahrzeugen deutlicher zu kennzeichnen. Bürgerinnen und Bürger könnten so behindernd abgestellte E-Tretroller direkt melden.
Für den DBSV gehen die neuen Regelungen in Münster nicht weit genug. Wie man es besser macht, zeigt sich derzeit in Frankfurt und in Düsseldorf. Dort entstehen fest definierte Abstellflächen. In Düsseldorf soll zudem ein Haltebügelsystem dafür sorgen, dass die Tretroller nicht umfallen können.
Auch in München dürfen E-Scooter ab Mitte des Jahres innerhalb des Altstadtrings nur noch auf 40 dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Wird dies missachtet, läuft der Gebührenzähler weiter. Darüber hinaus müssen Nutzerinnen und Nutzer hier künftig ein Foto des korrekt abgestellten Tretrollers an die Verleihfirma schicken.
Letzten Endes wäre es aber sinnvoll, wenn bundesweit einheitliche Richtlinien gelten. Denn eines ist klar: Solange E-Scooter irgendwo noch uneingeschränkt auf Gehwegen geparkt werden dürfen, stellen sie für blinde und sehbehinderte Menschen gefährliche Hindernisse dar. Weitere Unfälle sind damit vorprogrammiert.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat für den Fall eines Unfalls mit einem E-Scooter folgende Tipps zusammengestellt:
Mirko Besch
Schlagworte E-Tretroller | gefährliche Stolperfallen | E-Scooter
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