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Die Palliativpflege kümmert sich um Menschen, bei denen keine Aussicht mehr auf Heilung besteht. Ziel ist es, Schmerzen und seelisches Leid zu lindern, die Lebensqualität zu erhalten und ein Sterben in Würde zuzulassen.
Anspruch auf eine Palliativ- und Hospizversorgung haben alle sterbenden und schwerstkranken Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind. Bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen können sich die Versicherten von ihrer Krankenkasse individuell beraten lassen.
Die Palliativversorgung kann im Krankenhaus, im Pflegeheim, zu Hause oder im Hospiz erfolgen. Mittlerweile haben viele Kliniken eine Palliativstation. Dort betreuen Ärzte und Pflegefachkräfte die Patientinnen und Patienten ganzheitlich und begleiten sie in allen Phasen des Sterbens.
Auch im Pflegeheim findet Palliativpflege statt. Eine gute Versorgung ist dabei stark vom Träger, von der Heimleitung und nicht zuletzt vom Pflegepersonal abhängig und braucht eine stabile und gelebte Abschiedskultur. Deshalb ist es ratsam, sich vor Einzug in die Einrichtung zu informieren, ob die Philosophie des Hauses mit den eigenen Wünschen übereinstimmt. Überprüft werden sollte auch der Umgang mit dem Tod von Bewohnern allgemein und die Unterstützung für die Angehörigen. Ein Wechsel vom Heim in ein Hospiz ist in der Regel nicht möglich.
Eine weitere Option ist die Betreuung zu Hause. Die Allgemeine Ambulante Palliativversorgung (AAPV) geht über die häusliche Pflege hinaus und wird meist vom Haus- oder Facharzt sowie dem Pflegedienst übernommen. Es geht darum, Schmerzen und Beschwerden frühzeitig zu erkennen, zu verhindern oder zu lindern. Reicht die AAPV nicht mehr aus, kommt die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) zum Einsatz. Hier arbeiten Mediziner, Pflegedienste und Therapeuten eng zusammen, um die Schmerztherapie und die Symptomkontrolle zu koordinieren. Sterbende können aber auch ambulante Hospizdienste in Anspruch nehmen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter pflegen nicht, sondern besuchen die Erkrankten zu Hause und begleiten sie in ihrer letzten Lebensphase.
Palliativpflege erfordert viel Zeit und ist psychisch und pflegerisch eine große Herausforderung. Nicht immer ist das Zuhause die beste Wahl. Ob die oder der Sterbende in den eigenen vier Wänden gut versorgt werden kann, sollte mit der Familie sowie mit den behandelnden Ärzten und Pflegediensten abgeklärt werden.
Manchmal kann die Pflege in einem stationären Hospiz die bessere Lösung sein. Dort werden Schwerstkranke umfassend betreut und begleitet. Anders als in Krankenhäusern wird der Tagesablauf nach Möglichkeit individuell nach den Bedürfnissen und Wünschen der oder des Sterbenden gestaltet. Das Recht auf einen Hospizplatz hat jede Patientin und jeder Patient. Allerdings ist es in vielen Regionen derzeit nicht einfach, einen Platz zu finden.
Die Kosten für die Versorgung der Schwerstkranken übernehmen die Krankenkassen. Die Palliativpflege sowie die Versorgung in einem Hospiz müssen beantragt werden. Dazu ist eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse notwendig. Sie kann dem Palliativpflegedienst vorgelegt werden, der die Kosten dann direkt mit der Kasse abrechnet.
Der Sozialdienst des Krankenhauses, der Palliativstation, des Hospizes oder des Pflegediensts steht den Angehörigen beratend zur Seite. Wer sich unsicher ist bei der Antragstellung oder beim Ausfüllen des Formulars, kann dort um Hilfe bitten.
Viele Menschen wünschen sich, ihre nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase begleiten zu können. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende sowie in Heimarbeit Beschäftigte hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, sich für bis zu drei Monate freistellen zu lassen. Eine Freistellung für die Pflegezeit zum Lebensende ist nur in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten möglich.
Beschäftigte können entweder ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder ihre Arbeitszeit reduzieren. Wichtig ist, dass es sich bei der begleiteten Person um einen nahen Angehörigen, beispielsweise das Kind, den Lebenspartner oder ein Elternteil, handelt, dieser an einer weit fortgeschrittenen Krankheit leidet und eine begrenzte Lebenserwartung hat. Als Nachweis dient ein ärztliches Attest, das dem Arbeitgeber vorgelegt wird.
Die Freistellung muss mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich angekündigt werden. Auch die Dauer und der Umfang der Freistellung müssen angegeben sein. Wer währenddessen in Teilzeit arbeiten möchte, muss mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Arbeitszeit treffen. Generell besteht kein Anspruch auf Lohnersatzleistung. Stattdessen kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Neben der Pflegezeit zum Lebensende gibt es weitere Möglichkeiten, sich freistellen zu lassen, um einen Angehörigen zu pflegen.
Annette Liebmann
Schlagworte Palliativpflege | Hospiz | Sterben | letzte Lebensphase
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