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Arbeitnehmer, die mehr als 20 Kilometer pendeln und deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, können nun Fahrtkosten geltend machen. Ab dem Steuerjahr 2021 erhalten sie eine Mobilitätsprämie. Diese fällt allerdings meist nicht hoch aus und ist etwas kompliziert zu berechnen.
2021 hat die Bundesregierung die Pendlerpauschale erhöht. Wer einen langen Weg zur Arbeit zurücklegen muss, kann ab dem 21. Kilometer 35 statt der bisherigen 30 Cent von der Steuer absetzen. Zudem wurde die für 2024 geplante weitere Erhöhung auf 38 Cent wegen der aktuell hohen Spritpreise auf 2022 vorgezogen.
Geringverdiener, die nicht einkommensteuerpflichtig sind, konnten ihre Fahrtkosten bislang nicht geltend machen. Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale werden nun auch sie berücksichtigt. „Das bedeutet, dass der Staat ihnen eine Steuererstattung gewährt, obwohl sie keine Steuern bezahlt haben“, sagt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern.
Berechtigt sind Alleinstehende, die 2021 weniger als 9744 Euro verdient haben, sowie gemeinsam veranlagte Ehepaare, die unter dem Grundfreibetrag von 19 488 Euro geblieben sind. Der Arbeitsweg muss mehr als 20 Kilometer betragen, denn erst ab dem 21. Kilometer gibt es Geld vom Finanzamt – und zwar 14 Prozent der Pendlerpauschale. Außerdem sollten die Fahrtkosten höher liegen als die Werbungskosten von 1000 Euro (ab 2022: 1200 Euro). Die Berechnung der Mobilitätsprämie sei kompliziert, erklärt Gerauer. Ein Beispiel: Frau X fährt an 150 Tagen im Jahr täglich 40 Kilometer zur Arbeit. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt 8000 Euro. Weitere Werbungskosten hat sie nicht.
Zunächst wird die Pendlerpauschale berechnet: für die ersten 20 Kilometer 30 Cent, für den 21. bis 40. Kilometer 35 Cent. Das macht zusammen 1950 Euro. Davon wird die Werbekostenpauschale (1000 Euro) abgezogen. Es bleiben 950 Euro. In einem dritten Schritt wird die Differenz zwischen dem zu versteuernden Einkommen (8000 Euro) und dem Grundfreibetrag (9744 Euro) ermittelt. Dieser Schritt ist notwendig, da die Mobilitätsprämie auf die Differenz zum Grundfreibetrag begrenzt ist.
Frau X unterschreitet den Grundfreibetrag um 1744 Euro. Weil die Differenz zum Grundfreibetrag höher ist als die im zweiten Schritt ermittelten Fahrtkosten, wird die Mobilitätsprämie berechnet. Sie beträgt 14 Prozent von den errechneten 950 Euro Fahrtkosten. Frau X erhält also 133 Euro.
Um das Geld ausbezahlt zu bekommen, muss Frau X eine Steuererklärung machen und die neue Anlage Mobilitätsprämie ausfüllen. Zusätzlich muss sie die Anlage N abgeben. Den Antrag für 2021 kann sie bis zum 31. Dezember 2025 stellen.
Annette Liebmann
Schlagworte Mobilitätsprämie für Geringverdiener | Pendlerpauschale
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