23. Februar 2022
VdK-Zeitung Archiv

Ausgleich für erlittenes Leid

VdK berät und begleitet Mitglieder im Opferentschädigungsrecht

Die Beraterinnen und Berater in den VdK-Geschäftsstellen sind oft mit besonderen Schicksalen von Mitgliedern konfrontiert. Wenn eine Gewalttat die Ursache einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ist, erfordern diese Fälle noch mehr Fachkenntnisse und viel Fingerspitzengefühl. Dann beginnen Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Auch hier hilft der VdK seinen Mitgliedern auf dem oft schwierigen Rechtsweg.

© VdK

Es ist der 22. Juli 2016. Schüsse fallen im Olympia-Einkaufszen­trum in München. David S. erschießt aus rassistischen Motiven neun Menschen, fünf weitere verletzt er schwer. Personen laufen schreiend und in Panik davon, manche stürzen, bleiben liegen. Es ist ein echter Horror, in den VdK- Mitglied Karl R. gerät, als er am Nachmittag im OEZ beim Einkaufen ist. Er hört Schüsse, will sich in Sicherheit bringen. Fällt hin, verletzt sich am Knie, andere helfen ihm hoch. Er läuft weiter, stürzt erneut, bleibt liegen zwischen drei leblosen Menschen. Auf allen vieren krabbelt er nach Hause, vollkommen unter Schock. Bis heute verfolgt ihn dieser Tag.

Seine Arbeit konnte er nicht mehr aufnehmen, sein Einkommen ist gering. Der heute 67-Jährige ist in ständiger ärztlicher Behandlung. Ende 2021 sucht er Hilfe beim VdK-Kreisverband München. „Solche Fälle gehen einem nah“, sagt VdK-Sozialrechtsberaterin Fatima Kücüksahin, die für Karl R. zuständig ist. Sie kümmert sich um den Fall mit dem Ziel, dass das VdK-Mitglied eine Ausgleichsrente nach dem Opferentschädigungs­gesetz bekommt.

Zwar wurde Karl R. vom Schützen nicht direkt bedroht, aber seine körperlichen und seelischen Verletzungen erlitt er im Umfeld des Anschlags. „Der Gesundheitsschaden ist also auf einen rechtswidrigen Angriff zurückzuführen. Das ist die Voraussetzung, um Leistungen nach dem OEG zu bekommen“, erläutert Arthur Klarenbach, der als Sozialrechtsberater in München ebenfalls solche Fälle bearbeitet. Anders als im Strafrecht gibt es keine Verjährungsfristen, um Ansprüche geltend zu machen.

Es ist auch nicht entscheidend, ob die Tat vom Opfer angezeigt wurde. Dies ist besonders wichtig für Opfer sexuellen Missbrauchs, bei denen die Erlebnisse oft in die Kindheit zurückreichen. „Entscheidend ist, dass das Opfer die Tat glaubhaft machen kann“, erklärt Klarenbach. Dieser Schritt ist für viele Betroffene sehr schwierig, denn die Schilderung der erlittenen Qualen kann auch zu Retraumatisierungen führen, also dazu, dass das einigermaßen verarbeitete Geschehen wieder aufgewühlt wird.

Die zuständige Behörde – das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – muss die erlittenen Schäden beurteilen, meist mithilfe ärztlicher Gutachten, um eine Entscheidung über eine Rentenzahlung zu treffen. Der VdK stellt die erforderlichen Anträge und vertritt die Mitglieder bei einem Ablehnungsbescheid im Widerspruchs- bis hin zum Klageverfahren.

Streit um Rentenhöhe

Ein „Grad der Schädigung“ (GdS) von mindestens 30 muss vorliegen, das entspricht in etwa einer 25-prozentigen Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, um eine Grundrente nach dem OEG beanspruchen zu können. Je höher der GdS, umso höher die Rente.

Beim Streit um die Rentenhöhe geht es um den „Berufsschadensausgleich“. Im oft aufwendigen Verfahren wird das aktuelle mit dem „Hätte“-Einkommen verglichen: Wie hoch wäre das Einkommen heute, wenn es keine Gewalttat gegeben hätte? Bei Auszubildenden oder Studierenden wird sogar hochgerechnet, wie viel jemand im angestrebten Beruf hätte verdienen können.

Problematisch für die Opfer ist, dass OEG-Verfahren meist sehr lange dauern. Vier Jahre bis zur endgültigen Entscheidung sind nach Erfahrungen des VdK keine Seltenheit. Parallel stellt das VdK-Team deshalb zum Beispiel Anträge auf Erwerbsminderung, um die Betroffenen vorerst dadurch abzusichern. „Leider geben viele irgendwann auf. Immer wieder befragt zu werden, das Gefühl zu haben, mir wird nicht geglaubt, belastet manche einfach zu sehr“, berichtet Jasmin Oshima, eine weitere Kollegin im Münchner Team. Schwierig sei auch, dass sich das ZBFS vorbehält, den GdS nach Prüfung wieder herabzustufen. Das löst oft existenzielle Ängste und psychische Krisen aus.

In der Rechtsberatungsstatistik der Münchner Kreisgeschäftsstelle spielen OEG-Verfahren eine untergeordnete Rolle. „Vermutlich wissen viele Opfer gar nicht, dass sie sozialrechtliche Ansprüche haben. Die meisten OEG-Fälle entstehen fast zufällig, weil eine Kollegin oder ein Kollege bei der Fallschilderung stutzig wird und auf diese Möglichkeit hinweist“, sagt Kreisgeschäftsführerin Sina Grefe.
Das Verfahren von Karl R. läuft noch. Sechs Jahre nach der Tat hofft er zumindest auf eine kleine Rente. Die Schüsse vom 22. Juli 2016 wird er sein Leben lang nicht vergessen.

Hilfe für Opfer von Gewalttaten

Der VdK Bayern berät und vertritt Opfer von Gewalttaten und deren Hinterbliebene, die möglicherweise Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben. Bitte wenden Sie sich an Ihre VdK-Kreisgeschäftsstelle. Psychologische Betreuung können und dürfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VdK Gewaltopfern nicht anbieten.

Der „Weiße Ring“ ist eine wichtige Anlaufstelle für Gewaltopfer. Geschulte Beraterinnen und Berater sind kostenfrei, anonym und bundesweit telefonisch täglich erreichbar (Montag bis Sonntag, 7 bis 22 Uhr):

Telefon: 116 006
www.weisser-ring.de

Einen Überblick über Hilfsangebote für Gewaltopfer in Bayern gibt es hier (auch in Leichter Sprache und in Gebärdensprache):
www.bayern-gegen-gewalt.de

Dr. Bettina Schubarth

Schlagworte Opferentschädigungsrecht | Opfer von Gewalttaten

Liebe Leserin, lieber Leser,

dieser Artikel liegt in unserem Archiv und ist daher möglicherweise veraltet.

Zur Startseite mit aktuellen Inhalten gelangen Sie hier:

Presse
Man sieht eine Grafik mit blauem Hintergrund und der Aufschrift: Pressemitteilungen. Links im Bild ist ein Umschlag-Logo, auf welchem das VdK Logo abgebildet ist.
Bleiben Sie stets auf dem Laufenden: Unsere Abteilung "Presse, PR, neue Medien" versorgt Journalistinnen und Journalisten mit aktuellen Pressemeldungen und Statements des Sozialverbands VdK Bayern.
VdK-Zeitung
Eine Frau und ein Mann lesen die VdK-Zeitung
Mit einer Druckauflage von 690.000 Exemplaren zählt die VdK-Zeitung zu den auflagenstärksten Printmedien in ganz Bayern. Alle VdK-Mitglieder bekommen sie zehnmal pro Jahr kostenlos per Post zugestellt.
VdK-TV
Die Videoprogramme des Sozialverbands VdK bieten spannende Interviews, aktuelle Reportagen und anschauliche Berichte. Sie sind über das Video-Portal VdK-TV jederzeit im Internet abrufbar.
Presse
Man sieht eine Grafik mit blauem Hintergrund und der Aufschrift: Newsletter. Links im Bild ist ein Umschlag-Logo, auf welchem das VdK Logo abgebildet ist.
Wir bieten Ihnen zwei Newsletter an, die Sie kostenfrei abonnieren können: unseren Presse-Newsletter mit den aktuellen Pressemitteilungen des VdK Bayern und den monatlichen Newsletter.
Tipps und Termine
Das Bild zeigt ein Post-It mit einer darauf gemalten Glühbirne
In unserer Rubrik "Tipps und Termine" stellen wir Ihnen aktuelle Neuigkeiten aus dem Verbandsleben, Aktionen, Veranstaltungen sowie Links zu interessanten Beiträgen vor.

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.