23. November 2021
VdK-Zeitung Archiv

Kein Gesetz für Bildungszeit

CSU lehnt Verbändevorschlag ab

Bayern ist neben Sachsen das einzige Bundesland, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben. Ein Bündnis aus 24 Organisationen, zu denen auch der VdK Bayern gehört, wurde mit einem Vorschlag für ein Bildungszeitgesetz in Bayern von der Landtags-CSU abgewiesen.

© VdK

„Enttäuschend“ sei das Gesprächsergebnis, fasst VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher ihren Eindruck nach einem Gespräch des Bündnisses mit dem Vorsitzenden der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Thomas Kreuzer, und dem Landtagsabgeordneten Sandro Kirchner zusammen. Insbesondere Kreuzer hatte seine Ablehnung einer gesetzlich festgelegten bezahlten Bildungsfreistellung deutlich zum Ausdruck gebracht. Diese stünde wirtschaftlichen Interessen bayerischer Unternehmen entgegen.

Dem Bündnis gehören 24 große bayerische Organisationen an, unter anderem der DGB Bayern, das Landeskomitee der Katholiken, der Bayerische Trachtenverband, der Bayerische Jugendring und der Sozialverband VdK Bayern. Das Bündnis fordert analog zu Regelungen in anderen Bundesländern eine gesetzliche bezahlte Bildungsfreistellung für Beschäftigte für berufliche, politische und allgemeine Weiterbildung an fünf Tagen im Jahr.

Verena Di Pasquale, kommissarische Vorsitzende des DGB Bayern, sagte: „Alle anderen demokratischen Parteien im Landtag stehen mittlerweile hinter der Forderung nach einer gesetzlichen Bildungsfreistellung. Dieser breiten und bunten Lobby kann sich auch die CSU nicht verschließen.“ Ulrike Mascher ist überzeugt, dass ein Bildungzeitgesetz zur Zukunft der Arbeitswelt in Bayern beitragen würde: „Mit Blick auf den sozial-ökologischen Wandel muss dringend mehr getan werden, um alle Menschen in Weiterbildung zu bringen. Vor allem Beschäftigte in kleineren und mittleren Betrieben nehmen bisher viel zu wenig an Weiterbildungen teil. Deswegen brauchen wir eine gesetzlich verankerte, bezahlte Freistellung.“

Schub fürs Ehrenamt

Das für die gesamte Gesellschaft so wichtige Ehrenamt würde von diesem Gesetz profitieren, sagt Mascher. So könnten diese Tage zum Beispiel für Ehrenamtsschulungen verwendet werden.


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14.10.2021 - Das Bündnis Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern fordert eine gesetzliche bezahlte Bildungsfreistellung für Beschäftigte für die berufliche, politische und die Weiterbildung für das Ehrenamt an fünf Tagen im Jahr. Dem Bündnis gehören 24 bayerische Verbände aus den verschiedensten Ehrenamts-Bereichen an, darunter auch der VdK Bayern. | weiter
14.10.2021 | bsc

bsc

Schlagworte Bildungszeit | Bildungszeitgesetz | Weiterbildung

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