26. Oktober 2021
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Recht auf Mitbestimmung für Ältere

Landesvorsitzende Ulrike Mascher fordert von Staatsregierung ein Seniorenmitwirkungsgesetz

Ein bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz war von der Staatsregierung für spätestens Herbst 2021 versprochen worden. Doch bisher liegt kein Gesetzentwurf vor. Zusammen mit der Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags, Doris Rauscher, setzt sich der VdK Bayern für das Recht auf kommunale Mitbestimmung durch Schaffung von Seniorenbeiräten ein.

Gruppenfoto
Austausch zum bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz (von links): Claudia Spiegel, VdK-Abteilungsleiterin Sozialpolitik, VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher und Landtagsabgeordnete Doris Rauscher. | © Dr. Bettina Schubarth

Wer älter ist, hat einen anderen Blick auf seine Stadt und seine Gemeinde. Fehlende Sitzgelegenheiten, zu kurze Ampelschaltzeiten oder Barrieren im ÖPNV fallen Stadt- und Gemeinderäten oft gar nicht auf. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen werden die Bedürfnisse der älteren Generation häufig nicht berücksichtigt. Damit Gemeinden für Jung und Alt lebenswert sind, gibt es mancherorts in Bayern einen Seniorenbeirat. Der Haken: Ob eine Gemeinde, ein Markt oder eine Stadt sich von engagierten älteren Bürgerinnen und Bürgern unterstützen lässt, ist im Freistaat ein freiwilliges Zugeständnis. Bislang sind nur 346 Seniorenbeiräte aktiv, das entspricht etwa einem Viertel aller bayerischen Kommunen.

„Im Jahr 2028 wird ein Drittel der bayerischen Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Die Bedürfnisse dieser Gruppe sind in der Kommunalpolitik unterrepräsentiert“, sagte MdL Doris Rauscher (SPD), die auch Kreisvorsitzende des VdK Ebersberg ist, bei einem Gespräch mit VdK-Landesvorsitzender Ulrike Mascher und der Leiterin der VdK-Abteilung Sozialpolitik, Claudia Spiegel, in der VdK-Landesgeschäftsstelle in München. Abhilfe soll ein bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz schaffen. Mit ihm sollen Ältere das Recht auf die Bildung eines Seniorenbeirats in ihrer Kommune bekommen. In vielen anderen Bundesländern gibt es ein solches Gesetz. In Bayern zögert die Staatsregierung dies hinaus, da sie den Widerstand des Städte- und Gemeindetags befürchtet, wie Rauscher vermutet.

Die SPD-Landtagsfraktion hat in dieser und der vergangenen Legislatur zwei Gesetzentwürfe eingebracht, die jedoch von der Regierungsmehrheit abgelehnt wurden. Von der Staatsregierung war allerdings bis spätestens Herbst 2021 ein eigener Gesetzentwurf angekündigt worden. Bislang wartet der Landtag jedoch vergeblich darauf. Bisherige Informationen deuten aber darauf hin, dass das neue Gesetz nur eine einfache Handlungsempfehlung für Kommunen sein soll. Recht auf Mitbestimmung Älterer? Fehlanzeige.

VdK-Brief an Ministerin

„Der VdK unterstützt das Anliegen, überall in Bayern Seniorenbeiräte zu etablieren. Dort, wo es sie schon gibt, sind häufig auch VdK-Ehrenamtliche aktiv. Sie bringen wichtige seniorenpolitische Impulse in die Kommunalpolitik ein und tragen dazu bei, dass Städte und Gemeinden den demografischen Herausforderungen gewachsen sind“, erklärte Mascher. Der Sozialverband VdK Bayern hat sich deshalb mit einem Brief an Sozialministerin Carolina Trautner gewandt. Mascher fordert darin, ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg zu bringen, das ein Recht auf demokratische Mitbestimmung für Ältere unmissverständlich festschreibt.

Dr. Bettina Schubarth

Schlagworte Seniorenmitwirkungsgesetz | Senioren | Seniorenbeirat | Mitbestimmung für Ältere

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