26. Oktober 2021
VdK-Zeitung Archiv

Kurzurlaub für arme Familien

Auch Kinder und Eltern mit Behinderung berechtigt

Ein staatliches Förderprogramm soll es Familien mit niedrigen Einkommen ermöglichen, einen einwöchigen Urlaub in einer gemeinnützigen Ferienstätte oder Jugendherberge zu verbringen. Berechtigt sind auch Familien, bei denen ein Elternteil oder ein Kind eine Behinderung hat.

Kinder spielen im Freien mit einem Schwungtuch
© Unsplash

Die Corona-Pandemie war für Familien eine große Herausforderung, insbesondere für all jene mit kleinen Einkommen und beengten Wohnungen. Viele dieser Familien bräuchten dringend Erholung, können sich aber keinen Urlaub leisten.

Mit dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche nun Lernrückstände schnell wieder aufholen können. Mit dem 50-Millionen-Euro-Paket werden auch Ausflüge, außerschulische Angebote und Ferienfreizeiten gefördert. Berechtigte Familien müssen für den einwöchigen Aufenthalt etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Den Rest übernimmt der Bund.

Gebucht werden können die Kurzurlaube ab sofort. Nähere Informationen und einen Überblick über alle 63 teilnehmenden Einrichtungen gibt es auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums unter www.bmfsfj.de. Für Fragen steht die kostenlose Hotline unter Telefon (0800) 8 66 11 59 zur Verfügung.

Ali

Schlagworte Förderprogramm | Corona | Familien

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