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Wer eine geringe Rente bekommt, kann möglicherweise auf einen Aufschlag durch die Grundrente hoffen. Doch besonders Menschen in rentennahen Jahrgängen interessiert sicher auch, ob sie die Kriterien für den Grundrentenzuschlag erfüllen. Daher fordert der VdK, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig darüber informiert werden.
Voraussetzung für den Erhalt des Grundrentenzuschlags sind mindestens 33 Jahre Rentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch die meisten Menschen wissen nicht, wie viele Rentenjahre sie auf dem Konto der Deutschen Rentenversicherung (DRV) haben. „Wir schlagen eine entsprechende Ergänzung in den Schreiben der Deutschen Rentenversicherung vor, die alle gesetzlich Versicherten regelmäßig erhalten“, sagt VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher.
In den Renteninformationen, die die DRV ihren Versicherten regelmäßig zukommen lässt, wird bisher nur die voraussichtliche Rentenhöhe für die Altersrente und die einer Erwerbsminderungsrente angegeben. „Diese Schreiben sollten künftig automatisch auch über die bisher erreichte Anzahl der Rentenversicherungsjahre mit dem Hinweis auf einen möglichen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag informieren.
Diese Zahlen liegen der Rentenversicherung ja für jeden einzelnen Versicherten vor“, sagt Mascher. Auch die ausführlichere Rentenauskunft, die bei der DRV angefordert werden kann, sollte entsprechend erweitert werden. Eine solche Zusatzinfo für die Versicherten wäre auch zum Vorteil der DRV, da damit Nachfragen vermieden werden.
Noch einen weiteren wichtigen Vorteil sieht Mascher: „Gerade wer immer unterdurchschnittlich verdient hat, verliert leicht das Vertrauen in die Absicherung durch die gesetzliche Rente. Der Hinweis auf den Grundrentenanspruch könnte dazu beitragen, dass manch einer, dem noch Beitragszeiten fehlen, in seinem Job lieber nicht auf seine Rentenversicherungsbeiträge verzichtet. Derzeit geschieht das leider viel zu oft, vor allem in den gerade in Bayern weit verbreiteten prekären Arbeitsverhältnissen wie Minijobs.“
Haben Sie Fragen zur neuen Grundrente oder Grundsicherung im Alter? Ihr VdK-Kreisverband hilft Ihnen gerne.
bsc
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