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Für Rollstuhlfahrer gibt es spezielle Fahrzeuge – Was Kunden beachten sollten – Vergleichsportale bieten beste Preise
Vor 125 Jahren eröffnete der Pariser Automobilclub die erste Autovermietung der Welt: sechs Fahrzeuge inklusive Fahrer für drei Francs pro Stunde oder 30 Francs am Tag. Heute gibt es ein flächendeckendes Netz von Anbietern. Ein paar nützliche Tipps.
Wer sich frühzeitig über das Angebot informiert, hat mehrere Vorteile. Einerseits bieten Verleihfirmen oft Frühbucherrabatte und Sonderkonditionen an, wie die Verbraucherzentrale erläutert. Zudem ist das Angebot noch am größten, sodass man sich bestimmte Fahrzeuge aussuchen kann, die für die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse passen.
Die Stiftung Warentest empfiehlt, bei der Suche nach dem passenden Mietwagen Internet-Vergleichsportale zu nutzen. Dort können die Verbraucher alle maßgeblichen Parameter wie Abholort, Mietdauer und Fahrzeugtyp eingeben. Stiftung Warentest hat vor vier Jahren diese Portale getestet. Dabei bekamen „billiger-mietwagen.de“ und „Check24“ die Höchstnote „sehr gut“. Sie punkten in allen wichtigen Kategorien.
Die Detailsuche ermöglicht es, bestimmte Kriterien herauszufiltern. So ist es ratsam, den Punkt „Ohne Selbstbeteiligung“ anzuklicken. Dann übernimmt im Fall eines Schadens oder Diebstahls die Versicherung sämtliche Kosten.
Kunden sollten außerdem bei der Haftpflichtversicherung auf die Deckungssumme achten. Diese sollte bei 50 Millionen Euro liegen. Sinnvoll ist es zudem, Glas-, Reifen-, Unterboden- und Dachschäden zu versichern.
Gerade bei längeren Strecken ist es empfehlenswert, im Mietvertrag kein Kilometerlimit zu haben. Ansonsten drohen hohe Zusatzkosten, wenn man dieses nicht einhält. Die Stiftung Warentest rät außerdem dazu, auf die sogenannte „faire Tankregelung“ zu achten. Das bedeutet, der Kunde bekommt ohne Aufpreis ein vollgetanktes Auto und bringt es am Ende auch vollgetankt zurück.
Für Menschen im Rollstuhl gibt es die Möglichkeit, speziell umgebaute Fahrzeuge zu mieten. Zu den Anbietern gehören das Unternehmen Paravan, das selbst Autos entsprechend umbaut, die beiden großen Vermieter Avis und Europcar sowie kleinere Betriebe wie Rolli in Motion aus Berlin.
Diese Fahrzeuge haben Automatik und Handgas und können so auch von Menschen mit Querschnittslähmung gefahren werden. Auch zum Mitfahren im (Elektro-)Rollstuhl sind diese geeignet. Die Person mit Behinderung kann sich per elektrisch betriebener Plattform von hinten ins Auto heben oder über eine Rampe hineinschieben lassen.
Bei der Übernahme des Mietwagens sollte der Kunde einige Punkte beachten: Wichtig ist es, pünktlich zur Station zu kommen oder bei Verspätung Bescheid zu geben. Alle notwendigen Unterlagen wie Voucher (Vertragsbestätigung), Führerschein, Personalausweis und Kreditkarte sind mitzubringen. Man sollte sich auch nicht mehr zu Zusatzversicherungen überreden lassen.
Auf jeden Fall ist es ratsam, das Fahrzeug genau anzuschauen und darauf zu achten, dass alle Kratzer und Schäden im Übergabeprotokoll vermerkt sind.
Das Fahrzeug sollte man innerhalb der vereinbarten Mietdauer und im Normalfall vollgetankt abgeben, sonst drohen hohe Zusatzkosten. Außerdem wird das Auto genau auf Schäden kontrolliert. Wer einen Mietvertrag ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, kann dabei ganz gelassen bleiben.
Sebastian Heise
Schlagworte Mietwagen | faire Tankregelung | Auto | Rollstuhlfahrer | Paravan | Avis | Mieten | Behinderung
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